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Gesetzgebung

Im Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" hat sich die Bundesregierung unter anderem verpflichtet, Bürokratiekosten auf der Grundlage des Standardkosten-Modells zu identifizieren, zu messen und zu reduzieren. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt – wie alle anderen Bundesministerien der Bundesregierung – dieses Vorhaben aktiv.

Bürokratieabbau

Die Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Behörden von einem Übermaß an Vorschriften und der damit einhergehenden Belastung durch bürokratische Pflichten und Kosten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.

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Projekt E-Gesetzgebung

Logo eGesetzgebung Logo eGesetzgebung

Bei dem Vorhaben „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren (E-Gesetzgebung)“ geht es darum, bisher bestehende Medienbrüche und Redundanzen im Verfahrensablauf innerhalb und zwischen der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, dem Vermittlungsausschuss und dem Bundespräsidialamt abzubauen und einen durchgängigen elektronischen Gesetzgebungsworkflow zu implementieren. Ziel des Projektes ist es, den Dokumentenworkflow im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel zwischen allen Beteiligten abzuwickeln, um so die Gesetzgebungsarbeit zukunftsfest zu machen und an die aktuellen technologischen Entwicklungen anzupassen (siehe dazu die Projektdarstellung in der Präsentation).

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Bessere Rechtsetzung

"Gesetze machen, aber richtig!" Dieses Leitmotiv könnte gemeinhin umschreiben, was unter besserer Rechtsetzung verstanden wird. Gesetze sollen nur dann erarbeitet werden, wenn sie auch nötig sind. Dann aber sollten Sie zudem verständlich, eindeutig in ihren Rechtsfolgen, möglichst wenig belastend für die Adressaten und so formuliert werden, dass sich die Regelungen widerspruchsfrei in die gesamte Rechtsordnung einfügen. Zur besseren Rechtsetzung gehört auch die Rechtsbereinigung, die darauf zielt, überholte Rechtsnormen wieder aufzuheben.

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Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes

Screenshot Datenbank für Verwaltungsvorschriften Screenshot Datenbank für Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Sie haben aber für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft mittelbare Auswirkungen. Als interne Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisationen werden sie von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete erlassen. Sie bestimmen u. a. die Organisation und die Verfahren in der Verwaltung sowie die richtige Gesetzesauslegung.

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