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Grundlagen und Hintergründe

Ab dem 22. März 2019 finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Open Government Partnership unter www.open-government-deutschland.de

OGP-Teilnehmerstatus haben solche Staaten, die eine entsprechende Absichtserklärung ("Letter of Intent") eingereicht haben, und unter Wahrung der OGP Prinzipien mit der Erarbeitung eines ersten Aktionsplans begonnen haben.

Eine Broschüre der OGP fasst die wesentlichen Aspekte der internationalen Initiative zusammen (Download: Broschüre der OGP, dt. Übersetzung Version 1.1). Die Arbeit der OGP fußt im Wesentlichen auf einer Satzung ("Articles of Governance") und den auf der Internetpräsenz der OGP einsehbaren Handreichungen ("guidance notes") oder Richtlinien ("policies"), beispielsweise zur Rolle von Ländern, Kommunen und der Legislative sowie Anleitungen zur Erstellung von Aktionsplänen oder der Moderation der Konsultationsverfahren.

Seitens der Bundesregierung sind im Wesentlichen der Koalitionsvertrag über die 18. Legislaturperiode, der Bundesratsbeschluss 462/15 vom 11. November 2015, die Gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Französischen Ministerrat vom 7. April 2016, die am 7. Dezember 2016 eingereichte Absichtserklärung und der von der Bundesregierung am 16.August 2017 verabschiedete erste Nationale Aktionsplan Grundlage für die Teilnahme an der OGP. Der Koalitionsvertrag über die 19. Legislaturperiode unterstreicht diese Verpflichtung. Grundlage für die Einbindung der Länder ab dem 2. Nationalen Aktionsplan sind die Parameter des Beschlusses 2018/18 des IT-Planungsrates vom 16. April.2018.

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