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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst – Entwicklung zu einem umfassenden Naturschutzdienstleister für Bundesliegenschaften

Mit dem Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz 2004) wurde die Grundlage für ein einheitliches Liegenschaftsmanagement (ELM) für alle Bundesressorts bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geschaffen. In der BImA übernimmt die Sparte Bundesforst auch Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf den Liegenschaften des Bundes. Es ist das Ziel, Bundesforst zu einem Dienstleister im naturverträglichen Geländemanagement von Bundesliegenschaften sowie zu einem kompetenten Berater in allen Fragen des praktischen Naturschutzes und des angewandten Naturschutzrechts für alle Bundesressorts zu entwickeln. Dabei werden Kompetenzen in fachlichen Spezialfragen gebündelt. Durch Offenlegen der Dienstleistungsbeziehungen zwischen Ressortkunden und Dienstleister wird eine größere Transparenz im Bundeshaushalt angestrebt. Dies und die bereits eingeführte doppelte Buchführung belegen eine hohe Kongruenz zwischen den strategischen Zielen der Bundesanstalt und den Zielen des Regierungsprogramms. Zum Umsetzungsstand.

Projektname

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst – Entwicklung zu einem umfassenden Naturschutzdienstleister für Bundesliegenschaften

ProjektbeschreibungMit dem Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz 2004) wurde die Grundlage für ein einheitliches Liegenschaftsmanagement (ELM) für alle Bundesressorts bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geschaffen. In der BImA übernimmt die Sparte Bundesforst auch Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf den Betreuungsliegenschaften des Bundes.21
Strategisches Ziel für die 17. LP

Wir wollen, dass sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, zu einem umfassenden Naturschutzdienstleister für alle Bundesressorts entwickelt. Dies beinhaltet:

  • die praktische naturschutzfachliche Betreuung der von den Bundesressorts genutzten Dienstliegenschaften
  • die praktische Betreuung von Liegenschaften des Nationalen Naturerbes des Bundes und Dritter in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden der Länder und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN)
  • den Eigenvollzug bei der Erstellung und Umsetzung von NATURA 2000-Managementplänen im Rahmen der Öffentlichen Trägerschaft gemäß § 32 BNatSchG
  • die Planung und Ausführung von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft auf Bundesliegenschaften
  • die Entwicklung der Bundesforstbetriebe zu Informations- und Dienstleistungszentren für alle nach Naturschutzrecht geforderten Kompensationsmaßnahmen (z. B. A-& E, Ökokonten)
  • Aufbau einer Liegenschaftsdatenbank auf GIS-Grundlage, um raumbezogene Daten für betreute Bundesliegenschaften vorzuhalten
Federführendes Ressort/weitere RessortsBMF/Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
BMU
Meilensteinplanung 2010

Ab 1. Quartal 2010: Beginn der flächendeckenden Biotopkartierung auf Bundesliegenschaften nach bundeseinheitlichem Standard

Bis 2. Quartal 2010: Schaffung der organisatorischen und personellen Grundlagen bei der Bundesanstalt

Bis 3. Quartal 2010: Umsetzung von Natura 2000- und Artenschutz-Schulungen für die Forstbeschäftigten von Bundesforst

Ausblicke und Meilensteine bis 2013

Bis zum 3. Quartal 2012: weiterer Ausbau der Bundesforstbetriebe zu bundesweiten Informations- und Dienstleistungszentren für alle nach Naturschutzrecht geforderten Kompensationsmaßnahmen (A-& E)

Bis zum 1. Quartal 2013: Schaffung eines Geoinformationssystems (GIS) Bundesforst unter Beachtung der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und einfachen Schnittstellen zum GIS anderer Bundesressorts bzw. Landesbehörden

Bis zum 4. Quartal 2013:

  • Bundesforst bringt geeignete Flächen aus seinem Liegenschaftsportfolio als aktiven Beitrag zum „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ der Bundesregierung in Form von Kompensationsmaßnahmen
  • Erstellung von Entwicklungsplänen für alle von Bundesforst bereits betreuten Liegenschaften des Nationalen Naturerbes
  • Erstellung von Natura 2000-Managementplänen auf Bundesliegenschaften in öffentlicher Trägerschaft

[21] Die Naturschutzdienstleistungen der Bundesanstalt für das BMVg werden im § 27 der "Dachvereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) im Geschäftsbereich des BMVg" näher geregelt.

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