Bis Ende 2011:
Konsolidierung der Dienstleistungszentren sowie Schaffung haushaltsrechtlicher Finanzierungsgrundlagen für Dienstleistungszentren |
| Experimentierklausel ist für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 veröffentlicht worden. Ein Projekt des BMF wurde gebilligt. Das Verfahren wird bis Ende 2013 evaluiert. Im Übrigen muss zunächst hinsichtlich der Finanzierung von DLZ auf bestehende haushaltstechnische und personalwirtschaftliche Mittel zurückgegriffen werden.
Die DLZ-Landkarte (behördenübergreifende Übersicht, aus der alle Dienstleistungsbeziehungen zwischen Behörden in der unmittelbaren Bundesverwaltung ersichtlich sind) ist ausgewertet. Es besteht Einvernehmen, dass die vorhandenen Ergebnisse mit Blick auf Flächendeckungsangaben erkenntnisreich und nutzbar sind sowie als Ausgangsbasis für den flächendeckenden Ausbau zugrundegelegt werden können.
Die Ressorts haben in einem Auswahlkatalog 16 Dienstleistungsbereiche empfohlen, aus denen sie im nächsten Schritt in eigener Verantwortung jene Bereiche auswählen, die einen Schwerpunkt bei dem flächendeckenden Ausbau bilden. Diese Konkretisierung erfolgt nach Erarbeitung der Kriterien für die DLZ des Bundes und Klärung der Fragen der Fachaufsicht (der Steuerung) über DLZ.
Eine Arbeitsgruppe aus den Ressorts BMI, BMF, BMWi, BMVBS, BMVg, BMELV und BKM hat Anforderungen an "DLZ des Bundes" erarbeitet.
Diesen werden nun Messgrößen zugeordnet. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2012 von den Ressorts beschlossen werden.
Eine Arbeitsgruppe aus den Ressorts BMI, BMF, BMWi, BMVBS, BMVg, BMAS und BMG kam zu dem Ergebnis, dass für die Steuerung von DLZ die bestehenden Gremien ausreichend sind. Auch dieses Ergebnis soll im Frühjahr 2012 den Ressorts vorgestellt werden.
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Bis Ende 2013:
weiterer Ausbau der Flächendeckung klassischer Teilprozesse (z. B. Beihilfe, Versorgung, Reisekostenabrechnung)
weitere Übertragung von Unterstützungsaufgaben in den Bereichen Haushalt, Personal und Beschaffung auf DLZ | In Arbeit | Die Verantwortung für den flächendeckenden Ausbau und die Inanspruchnahme liegt in den Ressorts. |