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Eckpunkte für Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 beschlossen

Datum 14.04.2014

Das Bundeskabinett hat am 8. April die vom Bundesminister des Innern vorgelegten Eckpunkte für das Programm "Digitale Verwaltung 2020" beschlossen.

Als Regierungsprogramm zur Verwaltungsmodernisierung der 18. Legislaturperiode greift es Forderungen des Koalitionsvertrages nach verbindlichen Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung auf. Ziele der Bundesregierung sind effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund (z.B. Einführung der elektronischen Akte bis 2020) und - zusammen mit Ländern und Kommunen - einfache, schnelle, weil über die Ebenen hinweg elektronische staatliche Dienstleistungen. Der Bund sucht hier den engen Schulterschluss mit dem IT-Planungsrat und den Fachministerkonferenzen der Länder, um unnötige Bürokratie abzubauen und so Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Freiräume zu schaffen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte das Bundesministerium des Innern den Auftrag erhalten, einen ressortübergreifenden "Masterplan zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes" vorzulegen. Die Maßnahmen für eine koordinierte und konsequente Umsetzung des Gesetzes im Bund fließen in die "Digitale Verwaltung 2020" ein. Auf der Grundlage der beschlossenen Eckpunkte wird das Programm inhaltlich ausgerichtet und dem Kabinett im Sommer zum Beschluss vorgelegt.

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