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Aktuelle Monitoring-Übersicht im Rahmen des Open-Data-Aktionsplans veröffentlicht

Datum 28.05.2015

Mit Verpflichtung 2.3 des Open-Data-Aktionsplans hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, „bis zum Ende des 1. Quartals 2015 aus jeder obersten Bundesbehörde sowie jeder Bundesober- und Bundesmittelbehörde mindestens zwei Datensätze auf GovData verfügbar zu machen“.

Auch wenn das erst einmal nicht nach einer großen Herausforderung klingt: Die meisten Behörden haben sich vorher kaum mit den Zielen und Anforderungen von Open Data beschäftigt. Die Verpflichtung hat nun dazu geführt, dass sich alle Behörden mit dem Thema, seinen Fallstricken, Chancen und Potentialen auseinandersetzen mussten. Dass dies von einem Großteil der Behörden aufgegriffen wurde, ist alleine bereits ein Erfolg, denn nun fällt es leichter, die „Datenschätze“ der Bundesverwaltung zu heben.

Daneben haben wir in diesem Prozess eine Vielzahl an Erkenntnissen über Hürden und Schwierigkeiten gewinnen können. So stehen die Daten in vielen Fällen intern nicht in einer Open-Data-tauglichen Form bereit, sondern müssen aufwändig manuell umformatiert werden. Das Thema ist für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung relativ neu und weit von ihrem Arbeitsalltag entfernt. Den Behörden, die bereits mit strukturierten Daten und überwiegend digital arbeiten, fällt der Schritt zu Open Data leichter als Behörden, die vorgangs- und papierbasiert arbeiten.

Insgesamt sind etwa 80 Prozent der Behörden der Verpflichtung nachgekommen bzw. arbeiten noch an der Veröffentlichung von möglichst nutzbringenden Daten. Diese Zahl bezieht auch solche Behörden ein, die trotz intensiver Bemühungen aus guten Gründen keine Daten bereitstellen können. So erheben einige Behörden – beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – selbst keine Daten, die als Open Data veröffentlicht werden könnten. Sie arbeiten vielmehr mit Daten anderer (Fach-)Behörden, die entsprechend den Open-Data-Grundsätzen dann auch nur von diesen bereitgestellt werden können.

Klar ist aber auch: Nicht alle Datensätze haben ein gleichermaßen großes Weiterverwendungs-Potential. Wenn es jedoch das langfristige Ziel ist, Open Data zum Normalfall in der Verwaltung zu machen, dann sind auch diese auf den ersten Blick vielleicht weniger „wertvollen“ Datensätze von Bedeutung.

Einige Beispiele aus der Vielzahl an Datensätzen, die zum großen Teil erstmalig unter offenen Lizenzen und in offenen maschinenlesbaren Formaten vorliegen und über GovData auffindbar sind:

Damit nähern wir uns dem Ziel – „Open Data als Standard“ – Schritt für Schritt. Mehr als ein Anfang ist gemacht. Um vor allem den Weiterverwendungs-Grad unserer Daten zu erhöhen, arbeiten wir parallel in der „Open-Data-Ideensammlung“ aktiv an der Vernetzung und am Austausch der Datenbereitsteller mit den Datennutzern. Neben dem Open-Data-Team im BMI stehen darüber hinaus auch die Ressort-Ansprechpersonen für Open Data bei „Datenwünschen“ zur Verfügung.

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