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Veröffentlicht: Bundesregierung beschließt Bericht zur Streichung überflüssiger Formerfordernisse

Datum 26.07.2016

Eigenhändige Unterschriften und die Notwendigkeit, persönlich bei der Behörde zu erscheinen, behindern vielfach eine einfache elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

Die Bundesregierung hat daher über 3.000 Vorschriften, die Schriftform oder ein persönliches Erscheinen anordnen, auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis hält der vom Bundesinnenministerium vorgelegte und am 6. Juli 2016 vom Bundeskabinett beschlossene "Bericht zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes" fest. Danach kann künftig in 20 Prozent der überprüften Vorschriften auf die Schriftform verzichtet werden. Die anpassungsbedürftigen Vorschriften sollen noch in dieser Legislaturperiode durch ein entsprechendes Gesetz geändert werden. An der IT gestützten Überprüfung waren neben den Bundesressorts auch nachgeordnete Bundesbehörden, die Länder, Kommunen, Verbände und der Nationale Normenkontrollrat beteiligt.

Der Bericht kann hier abgerufen werden: http://www.bmi.bund.de

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