E-Government
Mit E-Government sollen die Behörden allen zu jeder Zeit und nur einen Mausklick weit entfernt zur Verfügung stehen. Unter dem Begriff E-Government versteht man heute den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in öffentlichen Verwaltungen. Sie sind mit organisatorischen Änderungen und der Herausbildung neuer Fähigkeiten verbunden. Dabei ist das Ziel, öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern. Die Online-Dienstleistungen der Behörden richten sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger, an Unternehmen, aber auch an Verwaltungen.
E-Government in Europa E-Government ist weltweit ein wichtiger Beitrag der Behörden zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung, zur Entwicklung auch länderübergreifender Services und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Standorte. Die EU-Initiative "i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" und der im April 2006 beschlossene Aktionsplan E-Government (PDF) geben den Mitgliedsstaaten den Rahmen zum weiteren Ausbau der elektronischer Behördendienste in Europa vor. Der Aktionsplan setzt dabei auf fünf Prioritäten: Zugang für alle, Erhöhung der Effizienz, Schaffung weithin sichtbarer Schlüsseldienste (z. B. E-Vergabe), Schaffung grundlegender Voraussetzungen (Identitätsmanagement, Dokumentenzertifizierung, Archivierung) und Stärkung der Beteiligung am demokratischen Entscheidungsprozess (E-Partizipation).
E-Government in Deutschland Der Bund hat E-Government im Jahr 2000 zu einer zentralen Regierungsaufgabe gemacht und mit der E-Government-Initiative BundOnline2005 die Verwaltung ins Netz gebracht. BundOnline stellte bis 2005 über 440 Verwaltungsdienstleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden online. Heute sind schon ca. 1.000 Dienstleistungen des Bundes online erreichbar. Einen Großteil der Verwaltungsaufgaben für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erfüllen in Deutschland die Länder und Kommunen. Die Aktivitäten der Bundesländer und Kommunen werden mit eigenen Masterplänen vorangebracht. Fast alle Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen verfügen über eigene Internet-Präsenzen und bieten verschiedene Online-Services an. Die gemeinsame Strategie von Bund, Ländern und Kommunen Deutschland-Online bündelt zentrale ebenenübergreifende E-Government-Vorhaben.
E-Government 2.0 – das Programm des Bundes bis 2010 Ausgehend von i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und Deutschland-Online hat die Bundesregierung am 13. September 2006 das Programm E-Government 2.0 beschlossen und die Bundesressorts beauftragt, sich aktiv mit eigenen Projekten zu beteiligen.