Steuerung
Die Verwaltung benötigt passgenaue Steuerungsmodelle für verschiedene Prozess- und Aufgabentypen in den Behörden. Ziele und Ressourcen müssen entsprechend ihrer Steuerungsrelevanz transparent gemacht werden. Auf allen Verwaltungsebenen strebt die Bundesregierung eine ziel- und ergebnisorientierte Steuerung an. Dazu gehört auch eine zunehmende Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung.
Neue Steuerungsinstrumente - Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Aktuelles
Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurde das Gutachten „Entwicklung von Performanzindikatoren als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen in den finanzpolitisch relevanten Politikfeldern“ erarbeitet und im Dezember 2009 veröffentlicht. Das Gutachten ist eine vielfältig nutzbare Arbeitshilfe im Bereich der wirkungsorientierten Steuerung.
Aktuelles
Quelle: BMI
Über 70 Experten und Interessierte aus Bundes- und Landesbehörden, aus Wissenschaft und Wirtschaft nahmen am 2. April 2009 an einer Fachtagung zu Steuerungseffekten von Evaluationen in der öffentlichen Verwaltung teil. Die Tagung wurde vom Bundesministerium des Innern in Kooperation mit der Gesellschaft für Evaluation und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt.
Die Fachtagung beinhaltete den wissenschaftlichen Input zum Beitrag der Evaluationsforschung zur verbesserten staatlichen Steuerung sowie zu den Voraussetzungen für das Lernen von Organisationen durch Evaluationen und stellte darüber hinaus Praxisbeispiele aus der Bundesverwaltung zur Diskussion.
Aktuelles
Grundsätze zur Ausübung von Fachaufsicht
Zur Unterstützung der Steuerungs- und Aufsichtsaufgaben in den Bundesministerien hat eine ressortübergreifende Projektgruppe "Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich" erarbeitet und im Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) abgestimmt. Sie sollen den betreffenden Organisationseinheiten Orientierung geben und ein einheitliches Verständnis von Fachaufsicht in der Bundesverwaltung fördern. Die Grundsätze verstehen sich nicht als rechtlich zwingende Vorgabe, sondern dienen den Ministerien als Hilfestellung für eine zielorientierte und kooperative Tätigkeit gegenüber dem nachgeordneten Bereich.
PDF-Datei
Grundsätze Ausübung Fachaufsicht (pdf/171-KB)