D115 - Einheitliche Behördenrufnummer
Ziel des Projektes D115 ist es, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu erleichtern.

Ob Termine beim Standesamt, Fragen zu Formularen, zu Gebühren oder zum Rentenbescheid - unter der Rufnummer 115 wird Auskunft erteilt, unabhängig davon, welche der drei Verwaltungsebenen betroffen ist.
Das Projekt steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit. Dezentrale Serviceeinheiten von Kommunen, Ländern und Bund werden intelligent vernetzt, so dass Informationen schnell und kompetent abrufbar sind.
Seit dem 24. März 2009 wird das Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer im Pilotbetrieb erprobt.
Grundlage für die Planung und Erprobung der einheitlichen Behördenrufnummer in Modellregionen ist das am 26. September 2008 veröffentlichte D115-Feinkonzept. Es wurde von Experten aus den Kommunen, den Ländern und dem Bund gemeinsam mit der Projektgruppe D115 des Bundesministeriums des Innern und des Landes Hessen entwickelt. Die Modellregionen waren an der Erstellung des D115-Feinkonzepts beteiligt.
Zahlreiche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen und Hessen, die Stadtstaaten Berlin und Hamburg und Oldenburg in Niedersachsen haben die 115 zum Pilotstart frei geschaltet. Seither kommen stetig weitere Kommunen und. Regionen zu D115 hinzu und die Zahl der angebotenen Dienstleistungen wächst fortlaufend.
Über die 115 sollen allgemeine Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Eine wichtige gesellschaftliche Gruppe, die den 115-Service nicht oder nur unter größeren Umständen nutzen konnte, sind gehörlose und hörbehinderte Menschen. Mit dem neuen Angebot eines 115-Gebärdentelefons, das über Video-Telefonie erreichbar ist, wird seit April 2010 auch dieser Gruppe ein leichter Zugang zur öffentlichen Verwaltung ermöglicht.
Ziel ist es nun, weitere Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für den neuen Bürgerservice zu gewinnen. Darüber hinaus werden Qualität und Leistungsspektrum der 115 während des Pilotbetriebs fortlaufend weiterentwickelt. Dafür sind eine breite Nutzung und das Ausprobieren der 115 durch die Bürgerinnen und Bürger entscheidend: D115 ist ein lernendes System und lebt von Tests und erstmals gestellten Fragen - ganz im Sinne des D115-Mottos "Wir lieben Fragen".
D115-Service
Die 115 ist derzeit von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. 75 Prozent der 115-Anrufe sollen innerhalb einer Frist von 30 Sekunden durch Mitarbeiter in einem D115-Servicecenter angenommen werden. Ziel ist es, 55 Prozent der 115-Anrufe beim ersten Anruf zu beantworten. Wenn eine Frage nicht sofort beantwortet werden kann, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung - je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf.
Tarife 115-Anrufe:
Festnetzpreise überwiegend sieben Cent, maximal 14 Cent pro Anrufminute; Mobilfunkpreise 17 - 20 Cent pro Anrufminute.
Von den erhobenen Tarifen werden drei Cent zur Finanzierung der neuen D115-Netztechnik verwendet, den restlichen Betrag erhalten die Telekommunikationsanbieter. Das Bundesinnenministerium kann die Höhe der Tarife nicht bestimmen. Die Tarifgestaltung erfolgt im Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter.
Weitere ausführliche Informationen zum Projekt D115 finden Sie unter www.d115.de und im Faltblatt zum Projekt.
Letzte Änderung: 31.05.2010