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Auszug aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Bürokratieabbau vom 26. Oktober 2009

Datum: 20.01.2010

I. 1.3. Investitionsbremsen lösen


Bürokratieabbau

Der freiheitliche Staat soll nicht bevormunden, sondern den Gestaltungsraum von Bürgern und Unternehmen respektieren. Regulierungen sollen nur dort geschaffen werden, wo es zum Schutz des Schwächeren und zur Wahrung wichtiger Gemeinschaftsgüter und eines Ordnungsrahmens erforderlich ist. Regeln sind kein Selbstzweck, weshalb es nicht mehr Regeln geben soll, als erforderlich. Notwendige Regelungen müssen schlank und verlässlich, Verwaltungs- und gerichtliche Verfahren zügig sein.
Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung wirken wie ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise wollen wir dieses Potential nutzen. Alle Ressorts werden deshalb bestehende Bürokratielasten fortlaufend und eigenständig reduzieren und neue Belastungen vermeiden.
Bisher werden die durch die gesetzlichen Informationspflichten der Wirtschaft verursachten Kosten gemessen. Um die Bürokratiekosten weiter einzudämmen, werden wir künftig

  • die gesetzlichen Informationspflichten auch für die Bürger und
  • die gesetzlichen Handlungspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung prüfen, bevor Gesetze vorgelegt werden.

Dazu werden wir den Normenkontrollrat (NKR) stärken und seine Kompetenzen ausbauen. Wir prüfen, wie das gegenwärtige Mandat des NKR bei der Verabschiedung neuer Regelungen auf die Einhaltung der methodengerechten Durchführung der festgelegten Anforderungen erweitert werden kann. Bei Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ist verstärkt von der Möglichkeit der Befristung Gebrauch zu machen. Der Normenkontrollrat wird gebeten, bei seinen Stellungnahmen die Möglichkeiten der Befristung ausdrücklich zu untersuchen.
Insbesondere wollen wir eine Plausibilitätsprüfung der so genannten sonstigen Bürokratiekosten in den Aufgabenbereich des NKR übertragen.
Vor der Verständigung auf Vorschläge der Bundesregierung für eine erneute Berufung des NKR werden wir Größe und Zusammensetzung dieses Gremiums vor dem Hintergrund seines erweiterten Mandats überprüfen.
Wir bekräftigen die bestehende Verpflichtung, die gemessenen Kosten aus bundesrechtlichen Informationspflichten der Wirtschaft bis 2011 im Vergleich zu 2006 um netto 25 Prozent zu reduzieren. Dazu legen die Bundesministerien bis 1. Juli 2010 jeweils verbindliche Umsetzungspläne vor. Über den Zeitraum 2011 hinaus wird die Bundesregierung ein weiteres anspruchsvolles Reduktionsziel auch für den gesamten gemessenen Erfüllungsaufwand festlegen.
Wir werden in einem ersten Schritt umgehend konkrete Möglichkeiten aufzeigen, wie in den folgenden Bereichen für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung der gesamte messbare Erfüllungsaufwand um durchschnittlich 25 Prozent netto reduziert werden kann und bis 2011 entsprechende Änderungen in folgenden Bereichen vornehmen, beispielsweise:

  • Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben;
  • Steuererklärungen, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten;
  • Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht;
  • Betriebliche Beauftragte;
  • Antrag auf gesetzliche Leistungen, insbesondere für

    • Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz;
    • Menschen, die pflegebedürftig, chronisch krank oder akut schwer krank sind;
    • Familien und Alleinerziehende;
  • Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige.

Wir prüfen, wie die Verpflichtungen und Schwellenwerte des Handels , Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts rechtsbereichsübergreifend harmonisiert werden können (z. B. Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs). Die von Arbeitgebern auszustellenden Bescheinigungen und Entgeltnachweise werden bis spätestens 2015 in ein elektronisches Verfahren überführt.

Wir wollen innerhalb der Bundesregierung ein "Frühwarnsystem" mit einer mittelstandsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung für europäische Regelungen implementieren.
Wir setzen uns aktiv für die Einsetzung eines unabhängigen Rates für Bürokratieabbau bei der EU-Kommission nach dem Vorbild des NKR ein und fordern die EU-Kommission auf, weitere Vereinfachungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, insbesondere auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Die Tätigkeit des NKR und des geplanten unabhängigen Rates für Bürokratieabbau sind miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Außerdem unterstützen wir die Annahme der Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission aus dem Aktionsprogramm zum Abbau von Verwaltungslasten. Wir werden bei den Verhandlungen zu neuen Regelungsvorhaben der EU auf einer plausiblen Folgekostenschätzung bestehen und eigene Vorschläge zur Vereinfachung einbringen. Wir werden EU-Richtlinien wettbewerbsneutral ("1 zu 1") umsetzen, damit Unternehmen am Standort Deutschland kein Wettbewerbsnachteil entsteht.
Das geltende AGG werden wir im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen.
Wir setzen uns aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung ein. Den ungeeigneten Entwurf der Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie lehnen wir allerdings ab.


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