Navigation und Service

Logo der Bundesregierung


Perspektiven und Strategien der Verwaltungsmodernisierung

Rede von Dr. Reinhard Timmer, Abteilungsleiter O, Verwaltungsmodernisierung, Verwaltungsorganisation, im Bundesministerium des Innern zur Eröffnung des Public Sector Gipfels am 23. Juni 2009 in Berlin.

Anfang:
23.06.2009
Redner:
Dr. Reinhard Timmer

1. Verwaltung unter sich ändernden Bedingungen

Verwaltung ist ein dynamischer Prozess. Sie muss sich den vielfältigen Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft stellen, wie dem demografischen Wandel, der Globalisierung der Wirtschaft, der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, dem Klimawandel oder den Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus. Die Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden muss die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen und ständig ihren Service verbessern, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Wirtschaft gerecht zu werden.

Die Bundesregierung hat Milliarden schwere Rettungspakete zur Stabilisierung des Finanzsystems geschnürt und umfangreiche Konjunkturprogramme aufgelegt, um die Wirtschaftskrise zu überwinden. Diese Maßnahmen werden die Staatsverschuldung weiter in die Höhe treiben. Es war daher folgerichtig, dass Bundestag und Bundesrat eine neue verfassungsrechtliche Schuldenregelung beschlossen haben. Nur durch strikte Haushaltskonsolidierung können wir in den kommenden Jahren finanzielle Spielräume zurück gewinnen und die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig sichern.

Für die öffentliche Verwaltung bedeutet dies, dass die Aufgaben in Zukunft mehr denn je effektiv und effizient erfüllt werden müssen. Dreh- und Angelpunkt der Verwaltungsmodernisierung bleibt daher eine systematische Aufgabenkritik, eine ständige Überprüfung, Priorisierung oder Zurückstellung von Aufgaben und eine kontinuierliche Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung zum Beispiel durch Prozessoptimierung, Automatisierung und neue Organisationsformen.  

Demografischer Wandel

Auch der demografische Wandel zwingt die Verwaltung zu Veränderungen. Sie wird mit weniger Personal auskommen müssen. Rund 35 % aller Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung werden in den nächsten zehn Jahren die Altersgrenze erreichen. Das sind insgesamt deutlich über eine Million Beschäftigte. Die altersbedingten Abgänge werden nur schwer zu ersetzen sein. Denn das Erwerbspersonenpotenzial insgesamt und insbesondere die Zahl qualifizierter Schul- und Hochschulabgänger gehen mittel- und langfristig tendenziell zurück. Während in Deutschland momentan noch rund 50 Mio. Menschen im Erwerbsalter sind, werden es 2050 nur rund 36 Mio. sein. Der Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft wird daher an Intensität zunehmen.

Deshalb muss die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Auch für die Personalplanung und das Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung ergeben sich Konsequenzen. Das Personal muss besser eingesetzt werden. Die Aufgaben müssen effizienter wahrgenommen werden, nicht nur durch Prozessoptimierung, sondern auch durch bessere Qualifizierung der Beschäftigten und lebenslanges Lernen.

Informationsgesellschaft/E-Government

Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist in der öffentlichen Verwaltung längst zu einem Arbeitsmittel geworden, von dem die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Behörden und des Staates insgesamt unmittelbar abhängen. E-Government ist heute keine Serviceleistung deluxe mehr, sondern eine schlichte Selbstverständlichkeit. Es geht also nicht mehr um das ob, sondern nur noch darum, wie die Lösungen aussehen, wie wir E-Government weiter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft ausbauen können

Steigende Erwartungen Bürger/Wirtschaft

Die öffentliche Verwaltung muss ihre Leistungen noch mehr auf den Bürger und die Wirtschaft ausrichten. So möchten die Bürger, die heute zum Beispiel ihre Bankgeschäfte online erledigen, auch ihre Verwaltungsangelegenheiten online erledigen können.

Als besonders lästig empfinden es die Bürger, wenn sie sich wegen eines einzigen Anliegens mit einer Vielzahl von Behörden in Verbindung setzen müssen.

Etwa 40 % der deutschen Unternehmen nutzen das Internet schon zur Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung. Auch die Wirtschaft erwartet einen einfachen Zugang zur Verwaltung. Um die Erwartungen zu erfüllen, müssen die einzelnen Behörden stärker zusammenarbeiten und sich vernetzen.


2. Die Verwaltung als moderner Dienstleister

Die deutsche Verwaltung zeichnet sich nicht nur durch Rechtmäßigkeit und Zuverlässigkeit aus. Sie entwickelt sich darüber hinaus zunehmend zu einem modernen Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Beispiele sind die Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie, der einheitliche Behördenruf 115 und allgemein der Ausbau des E-Governments in allen Bereichen.

EG-Dienstleistungsrichtlinie

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie hat das Ziel, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, bestehende Hindernisse abzubauen und zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes im Dienstleistungssektor beizutragen. Zentrales Instrument ist der einheitliche Ansprechpartner. Ab 1.1.2010 soll jedes Dienstleistungsunternehmen in Europa über den einheitlichen Ansprechpartner alle Verfahren und Formalitäten mit der Verwaltung zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung abwickeln können, unabhängig davon, ob Bund, Land oder kommunale Ebene zuständig ist.

Damit kommt die Idee des so genannten One-Stop-Government zum Tragen. Der Bürger bzw. Unternehmer soll sich um die oft verwirrende Zuständigkeitsverteilung für die notwendigen Genehmigungen zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit nicht kümmern müssen. Vielmehr wendet er sich an lediglich eine Stelle, die den gesamten Prozess zur Aufnahme und zum Betrieb des Unternehmens für ihn begleitet. Außerdem schreibt die Richtlinie vor, dass alle Verfahren und Formalitäten mit dem einheitlichen Ansprechpartner und allen zuständigen Behörden auf Wunsch problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können. Die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Service für die Wirtschaft und zugleich ein gewaltiges Umbauprogramm für die Verwaltung.

D115

Am 24. März hat Bundesminister Dr. Schäuble zusammen mit den beteiligten Ländern und Kommunen den Probebetrieb für den einheitlichen Behördenruf 115 eröffnet.

Seitdem haben rund 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 einen direkten Draht in die Verwaltung. Ob Termine beim Standesamt, Fragen zum An-, Um- oder Abmelden, zu Gebühren oder benötigten Unterlagen – unter der 115 werden alle diese Fragen geklärt.

Zunächst haben zahlreiche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen und Hessen, die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie Oldenburg in Niedersachsen die 115 freigeschaltet. Von Bundesseite sind zahlreiche Behörden eingebunden. Seit Anfang Juni ist die einheitliche Behördenrufnummer 115 auch in der Stadt Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen erreichbar. Es kommen also schrittweise weitere Modellregionen hinzu.

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 baut bürokratische Hürden ab: Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer bürgernahen Verwaltung.

Die 115 stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern auf breites Interesse: Nach zwei Monaten Pilotbetrieb ging am 25. Mai 2009 der 500.000 Anruf bundesweit bei der 115 ein. Besonders gefragt sind Informationen zu Ausweisen, Elterngeld, Umweltprämie, Abfallbeseitigung, Wohngeld, Führerschein, Urkunden, Lohnsteuer oder Rente.

D115 ist ein lernendes System. Erstmals gestellte Fragen werden unverzüglich in das Wissensmanagementsystem aufgenommen.

Bereits während des Pilotbetriebs können sich weitere Kommunen, Landes- und Bundesbehörden dem 115-Verbund anschließen. Zugleich werden die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend erweitert und Erfahrungen aus der Erprobung ausgewertet.

Elektronischer Personalausweis

Mit dem elektronischen Personalausweis, der ab Herbst 2010 ausgegeben wird, eröffnet sich für das E-Government aller Behörden und Verwaltungsebenen, aber auch für das E-Business eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten und Folgeinnovationen. Mit diesem Ausweise können wir zukünftig Daten wie Name, Anschrift und Alter sicher in der elektronischen Welt verwenden und uns ausweisen. Die Fingerabdrücke, die auf Wunsch aufgenommen werden können, sind übrigens nicht für das Internet vorgesehen, sondern ausschließlich für Grenz- und Polizeikontrollen.

Ziel des neuen elektronischen Ausweises ist es, dass Anbieter und Nutzer von Online-Services sicher wissen, mit wem sie online kommunizieren. In vielen Fällen reicht das einfache elektronische Vorzeigen des Ausweises im Internet oder an Automaten völlig aus. Mit der auf Wunsch aufladbaren elektronischen Signatur lassen sich aber auch Online-Geschäfte so rechtssicher abschließen wie mit der Unterschrift auf dem Papier. Für das E-Government aller staatlichen Ebenen eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Man denke nur an die vielen Formulare, die heute zwar online ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden müssen. Das soll mit dem neuen Ausweis ein Ende haben und Konzepte wie das Virtuelle Rathaus voranbringen.

Auch E-Business wird vom elektronischen Personalausweis profitieren, Stichworte dafür sind Online-Shopping, Online-Banking oder Jugendschutz im Internet.

Sichere elektronische Kommunikation

Trotz vielfältiger Anstrengungen ist die Kommunikation über das Internet heute gefährdeter denn je. Spam-, Wurm- und Phishing-Mails überfluten die E-Mail-Postfächer. Dadurch wird insbesondere die Nutzung des Internets für E-Government zur sicheren und zuverlässigen Kommunikation beeinträchtigt. Weiterhin fehlen für Nutzer von E-Government-Anwendungen einfach anzuwendende Identifizierungs- und Absicherungsverfahren bzw. sie finden keine ausreichende Akzeptanz. Folglich bietet das Internet weniger Rechtssicherheit und Verbindlichkeit als die papiergebundene Kommunikation. Verschiedene Projekte sollen hier Abhilfe schaffen. Bis 2010 schaffen wir mit De-Mail und dem Projekt Bürgerportale für die gesamte deutsche Wirtschaft, die Verwaltung, für Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit, Genehmigungen, Dokumente und vertrauliche Informationen einfach, schnell und rechtssicher zu versenden und dauerhaft zu speichern. Experten rechnen damit, dass in Deutschland mit De-Mail jährliche Einsparungen von 1 bis 1,5 Milliarden Euro realisiert werden können. Die Ersparnisse werden bei der Wirtschaft ebenso ankommen wie bei der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern.

Online-Konsultation

Online-Konsultationen geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu Vorhaben der Verwaltung oder Gesetzgebungsvorhaben zu äußern. Das BMI hat das Bürgerportal-Gesetz Ende 2008 als Entwurf ins Internet gestellt und eine öffentliche Diskussion eröffnet. Damit haben wir erstmals das "Mitmach-Internet" für einen Gesetzentwurf genutzt. Innerhalb der knapp dreiwöchigen Konsultationsphase verzeichneten wir rund 100 direkte Kommentare zu einzelnen Abschnitten des Gesetzentwurfs und über 15.000 Antworten auf die Multiple-Choice-Fragen. Aus den Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger konnten wir wichtige Erkenntnisse für das weitere Gesetzgebungsverfahren gewinnen, einige Kommentare fanden in der Gesetzesvorlage Berücksichtigung. Die rege Beteiligung der Bürger zeigt, dass das "Mitmach-Internet" einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung leistet und am Ende zu besseren Ergebnissen führen kann.

E-Government-Gesamtstrategie für Deutschland

Um die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie noch mehr zu nutzen, entwickelt die Bundesregierung zusammen mit Ländern und Kommunen unter Beteiligung der Wirtschaft und der Wissenschaft eine E-Government-Gesamtstrategie für Deutschland.

Der Impuls dafür kam zum einem von der Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Bundesminister Dr. Schäuble auf dem IT-Gipfel 2008, zum anderen von den Teilnehmern einer Diskussion des Deutschland-Online Kongresses 2008. Bis zum Sommer 2009 sollen zentrale Eckpunkte einer deutschen E-Government-Gesamtstrategie definiert und in der nächsten Legislaturperiode soll die Gesamtstrategie umgesetzt werden. Sie soll Deutschland mit neuen Technologien und modernen Verwaltungsprozessen an die europäische Spitze im E-Government bringen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Lassen Sie mich fünf wichtige Eckpunkte kurz skizzieren:

  1. Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft erstellen die E-Government-Gesamtstrategie gemeinsam und stimmen deren Zielen verbindlich zu.

  2. Mit E-Government wird die Erledigung von Verwaltungsgängen sowohl für den Bürger als auch für die Wirtschaft weiter erleichtert. Künftig sollen Verwaltungsvorgänge über eine Stelle abgewickelt werden können. Dafür benötigen wir neue Formen der Zusammenarbeit von Behörden über Verwaltungsebenen hinweg. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zeitlich und finanziell entlastet und zugleich die Effizienz der Verwaltung selbst erhöht.

  3. Wir schaffen eine breitere Akzeptanz für das E-Government, das spürbare Vorteile gegenüber den bisherigen Verfahren bietet.

  4. Wir müssen außerdem die Online-Dienstleistungen bewerben.

  5. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen deutlich stärker als bisher in Verwaltungsentscheidungen eingebunden werden. Mit E-Partizipation soll die Transparenz politischer und administrativer Entscheidungen erhöht und zugleich die Beteiligung an politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im Sinne einer Stärkung des Demokratieprinzips verbessert werden.

Die künftige Gesamtstrategie ist Ausdruck der Entwicklung des deutschen E-Government – weg von Einzellösungen hin zu einer ebenenübergreifenden, gemeinsamen, nationalen Position in Europa.


3. Die Neue IT-Steuerung

IT-Ausgaben der öffentlichen Verwaltung

Die IT-Ausgaben der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen liegen bei rund 17 Milliarden Euro pro Jahr (allein beim Bund sind es 3 Milliarden Euro). Zu Beginn dieses Jahres hat die Bundesregierung als Teil des Konjunkturpaketes zusätzlich ein Investitionsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro für die IT des Bundes verabschiedet. Es soll unter anderem IT-Sicherheit und Interoperabilität nachhaltig fördern. Allein für den Bereich IT-Sicherheit stehen 185 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen innovative Sicherheitstechnologien zeitnah in der Verwaltung eingesetzt und zugleich Technologieinnovationen am Markt nachgefragt werden.

IT-Steuerung Bund

Gemeinsames Ziel der Bundesbehörden ist eine netzwerkorientierte, IT-gestützte Verwaltung. Dafür wurde die IT-Steuerung des Bundes neu ausgerichtet. Es geht um eine stärkere Verzahnung von IT-Steuerung, politischer Steuerung und Finanzierung mit dem Ziel den IT-Einsatz des Bundes effizienter, sicherer und bürgerfreundlicher zu gestalten und Innovationen zu fördern. Dafür wurden handlungsfähige Einrichtungen etabliert: der Bundesbeauftragte für Informationstechnik und der IT-Rat der Bundesregierung.

Die Schwerpunkte der IT-Steuerung des Bundes sind die Bündelung der IT-Nachfrage, die Konsolidierung des IT-Angebots durch den Auf- und Ausbau leistungsstarken IT-Dienstleistungszentren sowie die verbindliche Festlegung von gemeinsame Architekturen und Standards für IT-Anwendungen. Die großen IT-Projekte des Bundes werden in der IT- Steuerung konsequent fortgeführt und neue Vorhaben – z.B. zur Verbesserung der Energieeffizienz beim IT-Betrieb (Stichwort „Green-IT“) – werden vorangetrieben.

Die positiven Wirkungen der IT-Steuerung des Bundes zeichnen sich bereits ab. Ich bin zuversichtlich, dass wir durch die neue IT-Steuerung in den kommenden Jahren einen wesentlichen Modernisierungsschub der Bundesverwaltung und auch eine Stärkung des IT-Standorts Deutschland erreichen werden.

IT-Steuerung Bund-Länder

Eine Neustrukturierung der IT-Steuerung haben wir auch auf Bund-Länder-Ebene im Rahmen der Föderalismusreform II erreicht. Die meisten IT-Projekte der öffentlichen Verwaltung sind heute so angelegt, dass Bund und Länder die Informationstechnik gemeinsam entwickeln und einsetzen müssen. Bestehende Systeme sind zu integrieren, Verwaltungen miteinander zu verbinden.

Bund und Länder waren sich einig, dass die Zusammenarbeit über Verwaltungsebenen hinweg künftig schneller Ergebnisse bringen muss. Bundestag und Bundesrat haben daher den Vorschlägen der Föderalismuskommission II zu einem neuen Grundgesetzartikel "Informationstechnische Systeme" zugestimmt. Der neue Artikel 91c GG schafft bessere Voraussetzungen für das Zusammenwirken von Bund und Ländern in der IT-Nutzung und gibt dem Bund die Kompetenz, ein IT-Netz zu errichten und zu betreiben, das die Netze von Bund und Ländern verbindet.

Außerdem wird ein IT-Planungsrat für die Bund-Länder-Zusammenarbeit eingerichtet. Die bislang freiwillige und auf unterschiedliche Gremien verteilte Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird damit erstmals in einem Gremium mit klaren Aufgaben zusammengeführt. Der IT-Planungsrat wird die bisherigen Gremien ablösen und unter anderem Koordinierungsaufgaben übernehmen, E-Government-Projekte steuern und einen Teil der technischen und Sicherheitsstandards festlegen. 

Das ist ein wesentlicher Fortschritt und ein großer Erfolg für die Modernisierung der Verwaltung. Deutschland ist eines der ersten Länder, das die gesamtstaatliche Steuerung der öffentlichen IT - der Infrastruktur des 21. Jahrhunderts - in der Verfassung geregelt hat.



4. Binnenmodernisierung durch Auf- und Ausbau von Dienstleistungszentren

Der  Auf- und Ausbau von Dienstleistungszentren ist ein Kernprojekt des Regierungsprogramms "Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen".

Mit dem Aufbau von DLZ hat die Bundesverwaltung bereits vor Jahren begonnen. Viele Behörden haben Querschnittsaufgaben, wie die Berechnung der Bezüge, der Beihilfe oder der Reisekosten, auf Dienstleistungszentren übertragen. Übertragen wird dabei nur die reine Aufgabenerledigung. Strategische Entscheidungen zu Personal, Haushalt usw. verbleiben in den einzelnen Behörden. Die Erfahrung zeigt, dass DLZ standardisierbare Arbeitsprozesse in höherer Qualität, schneller und auf Grund der Größenbetriebsvorteile auch zu deutlich geringeren Kosten erbringen können. Denn die Bündelung erlaubt zum Beispiel Investitionen in leistungsstarke IT-Systeme, die sich für einzelne Behörden nicht rechnen würden. Sie ermöglicht ferner Skaleneffekte und verringert so auch den Personalbedarf für diese Aufgaben. Die Kundenbehörden können das frei werdende Personal für ihre Fachaufgaben einsetzen.

Zu den Vorteilen der DLZ gehört auch, dass eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet wird.

Die Bundesregierung hat sich daher den weiteren Ausbau von Dienstleistungszentren in den Bereichen Personal, Haushalt, Beschaffung und Informationstechnik vorgenommen. Sie entspricht damit auch Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Eine repräsentative Untersuchung in der Bundesverwaltung hat gezeigt, dass wir es bei den verwaltungsinternen Dienstleistungen mit einem hohen Anteil standardisierbarer Aufgaben zu tun haben:

  • im Personalmanagement ist das Personal zu 80 % mit standardisierbaren Aufgaben befasst, die auf Dienstleistungszentren übertragen werden können

  • im Beschaffungsbereich zu über 90 %

  • in der Haushaltsabwicklung (Rechnungsbearbeitung) zu 70 %.

17 Pilotprojekte, die gegenwärtig in verschiedenen Ressorts durchgeführt werden, haben diese Werte bestätigt. Damit können mittel- und langfristig erhebliche Qualitäts- und Effizienzgewinne erzielt werden.

Bis Ende dieses Jahres sollen die Voraussetzungen geschaffen sein, dass die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereichsbehörden die standardisierbaren Querschnittsaufgaben von Dienstleistungszentren beziehen können.

Die Entscheidung liegt bei den einzelnen Ressorts. Ich bin zuversichtlich, dass von dem Angebot aus wohl verstandenem eigenen Interesse rege Gebrauch gemacht werden wird. Das BMI und seine Geschäftsbereichsbehörden werden jedenfalls das Angebot flächendeckend nutzen.



5. Verwaltungsmodernisierung durch Leistungsvergleiche und Wettbewerb

Aus dem angelsächsischen Raum stammt das Instrument des Benchmarking. Es geht dabei um Leistungsvergleiche zwischen Institutionen mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben. Das Instrument wurde ursprünglich in der Privatwirtschaft entwickelt. Ziel ist, von den Besten zu lernen, um die eigene Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Leistungsvergleiche können auch zum Motor der Verwaltungsmodernisierung werden. Denn sie machen Leistungen, Qualität und Kosten der Verwaltung transparent, setzen damit einen Wettbewerb und innovative Lösungen in Gang und sorgen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Verwaltung.

Leistungsvergleiche sind Kern einer Innovationsstrategie, die sich die Vorzüge des föderativen Staats- und Verwaltungsaufbaus und des Ressortprinzips zunutze macht.

Leistungsvergleiche kommen innerhalb der Bundesverwaltung, zwischen Landesbehörden, aber auch zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht.

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen - die so genannte Föderalismuskommission II - hat sich für einen verstärkten Einsatz von Leistungsvergleichen in der Verwaltung von Bund und Ländern ausgesprochen. Die Kommission hat eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei solchen Leistungsvergleichen vorgeschlagen. Bundestag und Bundesrat haben einen neuen Artikel 91d GG beschlossen, wonach Bund und Länder zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen können.

Das ist zugleich ein politisches Signal für mehr Leistungsvergleiche und Grundlage einer neuen Innovationsstrategie der Verwaltung.

Leistungsvergleiche setzen voraus, dass Behörden zusammenarbeiten und bereit sind, ihre Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen. Dazu müssen sie sich aber auch dem Wettbewerb stellen und die eigene Leistung transparent machen. So entsteht auch ein Ansporn, neue Lösungen zu entwickeln und sich kontinuierlich zu verbessern.

Im Wettbewerb der Wirtschaft gibt es immer Pioniere, die neues entwickeln, voran gehen und anderen ein Beispiel geben. Das ist in der Verwaltung nicht anders.

Ich will die neue Innovationsstrategie an vier Beispielen erläutern:

1. Beispiel:

Für die Einführung des einheitlichen Behördenrufs 115 wurde kein Staatsvertrag zwischen dem Bund und allen Ländern geschlossen und kein Gesetz verabschiedet. Andernfalls hätten wir einen Vorlauf von mindestens 10 Jahren benötigt. Beim Projekt 115 haben sich vielmehr diejenigen Kommunen, Länder und Bundesbehörden freiwillig von sich aus beteiligt, die erkannt haben, dass es sich um eine gute Idee handelt. Nach nur 18 Monaten konnte der Probebetrieb in Regionen mit rund 10 Mio. Einwohnern eröffnet werden.

Jetzt können andere Kommunen, Länder und Bundesbehörden von den Pionieren lernen, die gewonnenen Erfahrungen nutzen und sich dem 115 Verbund anschließen.

Wir haben zur Zeit bundesweit täglich rund 9.000 Anrufe unter der 115, davon rund 6.000 in den noch nicht angeschlossenen Gebieten. Bürgerinnen und Bürger in diesen Gebieten fragen zunehmend die Politik, wann der Bürgerservice 115 dort eingeführt wird. So entwickelt sich sozusagen im Wettbewerb eine gewisse Dynamik für die weitere Ausdehnung des Bürgerservices 115 in der Fläche.

2. Beispiel:

Bei der Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie haben sich die Länder für sehr unterschiedliche Lösungen entschieden. Die Bandbreite reicht von der Verortung des einheitlichen Ansprechpartners auf der kommunalen Ebene, über die Anbindung bei Mittelbehörden, Landesoberbehörden, Ministerien bis hin zu den Kammern oder Kooperationen von Kammern mit Kommunen oder der Landesverwaltung.

Vielfach ist diese föderative Vielfalt als Nachteil gewertet worden. In Wahrheit bieten die unterschiedlichen Lösungen die Chance, die Qualität im Wettbewerb zu testen, Leistungsvergleiche durchzuführen, voneinander zu lernen und sich nach einiger Zeit vielleicht an der besten Lösung zu orientieren.

3. Beispiel:

Die Verfassungsrechtliche Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesetzgebung weitgehend beim Bund, der Gesetzesvollzug aber bei den Ländern einschließlich ihrer Kommunen liegt. Auch dies wird oft als ein Nachteil angesehen, weil die Länder auch beim Gesetzesvollzug naturgemäß eigene Wege gehen. Aber auch hier können Wettbewerb und Leistungsvergleiche innovative Prozesse im Gesetzesvollzug anstoßen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bewerkstelligen. Voraussetzung ist auch hier, dass die unterschiedlichen Prozesse des Gesetzesvollzugs durch Leistungsvergleiche transparent gemacht werden und die Behörden kooperieren und ihre Erfahrungen austauschen.

4. Beispiel:

Auch beim Ausbau der Dienstleistungszentren in der Bundesverwaltung haben sich Leistungsvergleiche im Rahmen der Bestandsaufnahme sehr bewährt. Die Geschäftsprozesse der untersuchten internen Dienstleistungen wurden in 17 repräsentativ ausgewählten Behörden des Bundes eingehend analysiert. Dabei wurden erhebliche Unterschiede in der Qualität und Effizienz festgestellt. Auf dieser Grundlage konnten die Prozesse optimiert und die künftige Anwendung in den Dienstleistungszentren standardisiert werden. Damit ist die Entwicklung aber nicht abgeschlossen. Vielmehr sollen künftig kontinuierlich Leistungsvergleiche zwischen den Dienstleistungszentren durchgeführt werden, um Anreize für die Entwicklung weiter verbesserter Lösungen zu schaffen.

Leistungsvergleiche erweisen sich somit – wie die Beispiele zeigen – als ein Instrument, das die Dynamik und Innovationsfähigkeit einer vom föderativen Prinzip und vom Ressortprinzip geprägten Verwaltung in besonderem Maße fördert.

Ich hoffe, dass auch der Public Sector Gipfel 2009 neue Dynamik in der öffentlichen Verwaltung auslöst. Der Kongress bietet eine gute Gelegenheit, um sich über neue Wege, Konzepte, Strategien und Erfolgsbeispiele aus vielen Bereichen der Verwaltung auszutauschen und voneinander zu lernen.

Ich wünsche allen Teilnehmern einen regen Austausch und interessante Erkenntnisse.

 


Diese Seite:

© 2010 Verwaltung innovativ