Die Rolle des Staates in Zeiten des Umbruchs
Rede von Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zur Eröffnung der 13. Messe Moderner Staat am 24. November 2010
- Anfang:
- 24.11.2009
- Redner:
- Dr. Thomas de Maizière
Lieber Kollege Wolf,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Politik
meine sehr verehrten Damen und Herren,
zu einem modernen Staat und zu moderner Verwaltung gibt es keinen Königsweg. Ehrlich gesagt, wissen wir auch gar nicht so genau, was eigentlich das Wort „modern“ bedeutet. Es ist im Grunde ein Modernismus, dass wir sagen: „Es muss alles modern sein“.
Es gibt sanftere und weniger sanfte Wege zum modernen Staat. Der Vorgänger von Herrn Beus, Herr Staatssekretär Hahlen, hat gerne einen Satz von Freiherr von Stein zitiert, den ich auch noch einmal zitieren möchte: „Um eine Staatsverwaltung in tüchtigem Gange zu erhalten, müssten alle drei Jahre einige Minister, einige Generäle und Dutzende Räte füsiliert werden – man müsste alle Beamten mit dem fünfzigsten Jahre wegjagen."
Ganz ernst gemeint war dieser Rat damals auch nicht. Das einzige, wo er eigentlich immer zutrifft, ist für die Minister, denn die durchschnittliche Verweildauer von Ministern zumindest im Bund liegt etwa bei drei Jahren und ein bisschen drunter. Für Beamte und Räte gilt es nicht. Und das ist auch richtig so. Das deutsche Prinzip von Veränderung und Kontinuität hat sich alles in allem gut bewährt. Wir sehen zum Beispiel bei der amerikanischen Verwaltung, wie lange es nach Wahlen dauert, bis es dort bis in die zweite, dritte, vierte Ebene hinein eine arbeitsfähige Verwaltung gibt.
Es stellt sich natürlich die ernsthafte Frage: Was müssen wir tun, um die Verwaltung im 21. Jahrhundert fit für die Zukunft zu machen oder, um es bescheidener zu sagen, für das nächste Jahrzehnt?
Eine Verwaltung wendet Recht an. Sie unterliegt dem Gebot der Rechts- und Gesetzmäßigkeit. Anwendung ist etwas anderes als es zu erfinden. Anwendung hat etwas Bewahrendes. Die Bürger müssen sich auf die Verwaltung verlassen können. Juristen sprechen von der Selbstbindung der Verwaltung in dem Zusammenhang. Ständige Änderungen der Verwaltungspraxis schaffen kein Vertrauen und sind sogar manchmal unzulässig. Deswegen muss ein Veränderungsantrieb von der Politik ausgehen. Und wer kritisiert, dass die Verwaltung sich nicht verändert, kritisiert meist nicht die Verwaltung, sondern die Politik.
Und dennoch müssen wir uns stets fragen, ob und welche Anpassungen im konkreten Verwaltungshandeln nötig und möglich sind. Die Welt ändert sich. Europäisierung und Globalisierung, die Informationsgesellschaft, der demographische Wandel und nicht zuletzt die Finanz- und Wirtschaftskrise verlangen neue Antworten. Eine Verwaltung muss versuchen, mit den Entwicklungen um sie herum Schritt zu halten. Sie muss nicht Avantgarde sein. Aber sie muss zeitgemäß sein. Sonst verknöchert sie.
Nun finden Modernisierung alle gut, solange sie in Strategiepapieren steht und solange andere betroffen sind. Wenn man selbst betroffen ist, sieht es schwierig aus. Das wissen alle, die die Modernisierung täglich durchzusetzen versuchen. Aber die Kämpfe lohnen sich und wir sollten sie führen gerade und trotz einer Haushalts- und Personalknappheit.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung von fünf großen Aufgaben unserer Politik gesprochen. Eine davon war, das Verhältnis der Bürger zu ihrem Staat zu verbessern. Die öffentliche Verwaltung hat hierzu viele Möglichkeiten. Also müssen wir uns genau fragen: Was ist es, was wir den Bürgern schulden und was dürfen die Bürger heute von einem modernen Staat und einer modernen Verwaltung erwarten? Dabei müssen wir immer sehen: Die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürgern ist eine zweiseitige Veranstaltung, nicht nur des Staates zu seinen Bürgern, sondern auch der Bürger zu ihrem Staat.
Da ist vor allem das Recht auf gute Verwaltung. Gibt es das eigentlich? Ja, das gibt es. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union findet es sich sogar wörtlich. Die Charta, die in wenigen Tagen in Kraft tritt und dann für rund 500 Millionen Menschen in Europa verbindlich wird, enthält in Art. 41 ein „Recht auf eine gute Verwaltung“. Das ist kein weiteres Beispiel für die viel gescholtene EU-Regulierungswut. Hier findet sich das, was wir die klassischen Verfahrensrechte nennen – rechtliches Gehör, Recht auf Akteneinsicht.
Ich hielte es aber für falsch, wenn wir das Recht auf eine gute Verwaltung reduzieren auf die Einhaltung guter Verwaltungsverfahren. Egal, wie die Entscheidung ausfällt, Hauptsache alle wurden angehört – das wäre ein bisschen zu wenig. Legitimität durch Verfahren, um es etwas grundsätzlicher zu sagen, ist richtig, aber nicht ausschlaggebend. Letztlich ersetzt ein gutes Verfahren nicht eine gute Entscheidung. Das dürfen wir nicht vergessen und darum müssen wir uns stets bemühen.
Das sind wichtige Grundsätze. Aber der Bürger erwartet natürlich viel mehr: er erwartet eine effiziente Verwaltung, die zügig entscheidet, mit modernen Kommunikationsmitteln gut erreichbar ist und dass die rechtlichen Schranken vor allem nicht so sind, dass das gedeihliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft erschwert wird. Ich halte auch Ermessensentscheidungen für richtig und wichtig. Wir sollten uns Mühe geben, dass wir wieder dazu kommen, dass es kräftige und unterschiedliche Ausübung von Ermessen durch diejenigen gibt, die eine Entscheidung treffen.
Wenn wir über Entbürokratisierung reden, reden wir oft über Gesetze. Wir würden wahrscheinlich das Dreifache erreichen, wenn wir uns über Verwaltungsvorschriften unterhalten würden, die ja im Grunde Ermessensspielräume ersetzen, ja geradezu ersetzen sollen. Das wird oft gewünscht von dem Bürger, das wird oft verlangt von der Rechtsprechung, aber es wird oft den einzelnen Lebenssachverhalten nicht mehr gerecht. Ich finde, wir sollten jedem, der eine mutige Ermessensentscheidung trifft, unterstützen und nicht kritisieren, selbst wenn das Ermessen im Nachhinein sich als ermessensfehlerhaft herausstellen sollte.
Es gibt Menschen, die gerne und viel kritisieren, gerade auch Verwaltungen. Manches davon ist sicherlich bedenkenswert. Aber niemand soll so tun, als ob unser Zusammenleben einfacher wäre, wenn es keine Verwaltung gäbe. Das Funktionieren unserer arbeitsteiligen Gesellschaft ist auf eine gute Verwaltung zwingend angewiesen. Ich halte nichts von dem Begriff „unbürokratisch“. Gerade in einer Krise braucht eine Verwaltung Mut, zügig und schnell zu entscheiden. Ohne Verwaltung würde es nicht gehen.
Ihren Aufgaben kann die Verwaltung nur gerecht werden, wenn sie sich fortentwickelt. Dazu muss sie sich natürlich immer selbst prüfen, ihre Effizienz weiter steigern. Diese Selbstbeschäftigung darf aber wiederum kein Selbstzweck sein, sondern sie muss dem Ziel dienen, die Aufgabenerfüllung gut und vernünftig zu erledigen, sie muss dem Gemeinwohl dienen und den Antragstellern.
Bei der Bewältigung der Finanzkrise - wir stecken immer noch mitten drin - nahm und nimmt der Staat seine Führungsrolle wahr. Er tut dies nicht, weil er gerne im Rampenlicht steht oder stand und aus purem Jux mit Milliardensummen jongliert, sondern weil es niemand anderen gibt, der unser Land besser wieder auf Kurs bringen könnte. Als die Banken sich nicht mehr untereinander vertraut haben, kamen sie zum Staat. Der Staat musste das Vertrauen zwischen Banken ersetzen - ein ungeheuerlicher Vorgang. Viele sagten über den Staat, er sei eine Institution, die sich überholt habe und die nichts mehr zu bestimmen habe. In der Stunde der Not war es anders. Die Rolle des Staates als letzte Instanz des Vertrauens in der Krise kann und darf aber nicht eine Daueraufgabe sein. Diese Aufgabe würde ihn überfordern.
In der Ausnahmesituation, in der wir waren, hat der Staat richtig und schnell reagiert. Er hat wichtige Impulse gesetzt, um unsere Wirtschaft und Infrastruktur zu stabilisieren. Und er hat einen weitreichenden Anspruch erhoben, unser Land zu modernisieren. Es ist interessant, dass inzwischen viele Länder auf Deutschland sehen und beobachten, was wir gemacht haben und wie wir es gemacht haben.
Und dazu braucht es eine gute Verwaltung. Sie können keine Abwrackprämie ausloben, ohne eine gute Verwaltung. Sie können keine Bürgschaftsentscheidung machen für große, mittlere oder kleinere Unternehmen, ohne ein tüchtiges und kluges Verwaltungsverfahren. Sie können nicht 13,3 Milliarden in zwei Jahren klug ausgeben, ohne eine gute Verwaltung in den Kommunen und in den Ländern. Sie können nicht für eine zügige Vergabeentscheidung Verfahren machen, ohne ein kluges Verwaltungsverfahren und ohne kluge Regelungen zur Vergabepolitik. Gerade in der Krise muss sich die Verwaltung bewähren.
Aber: Der Staat kann natürlich nicht alles machen und er kann nicht dauerhaft das jetzige Investitionsvolumen aufrecht erhalten. Die Schulden der öffentlichen Haushalte sind in atemberaubende Höhen gestiegen. Wir haben das ungerne gemacht. Aber es war notwendig. Gleichzeitig haben wir im deutschen Bundestag und im Bundesrat mit der Schuldenbremse in der Föderalismuskommission II einen zwingenden Weg zur Konsolidierung vorgegeben.
Man muss kein Hellseher sein, um zu sehen, dass das natürlich auch Auswirkungen auf die Verwaltung hat. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, streben wir eine „durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung“ an. Eine umfassende Aufgabenkritik, die Standardisierung von Prozessen, weitere Entbürokratisierung und manches mehr wird dafür notwendig sein.
Eine Veränderung der Bundesverwaltung hat auch etwas mit knappen Haushaltsressourcen zu tun, sie hat auch etwas zu tun mit sich verändernden Bevölkerungszahlen, mit sich verändernden Bevölkerungsstrukturen. Es wäre falsch, das zu leugnen.
Man muss nicht drum herum reden: Eine Verwaltungsmodernisierung angesichts des Staatsdefizits, das wir haben, angesichts der Konsolidierungsbedürfnisse, die wir haben, hat auch einen Einsparanteil für die staatlichen Aufgaben im Ganzen zu leisten.
Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium des Innern werden sehr bald einen Vorschlag dazu machen, wie dieser Prozess der Aufgabenkritik und Modernisierung der Bundesverwaltung im Ganzen anzugehen ist. Wir fangen dabei, was die Bundesverwaltung angeht, nicht bei null an.
Nehmen Sie die Dienstleistungszentren: Sie zeigen, wie interne Routineaufgaben in verschiedenen Bereichen, beispielsweise Personal, Haushalt, Beschaffung, IT, nicht nur kostengünstiger, sondern auch in höherer Qualität durch Konzentration erledigt werden können.
In den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Bundesbehörden verpflichtend und umfassend Dienstleistungszentren nutzen. Nun gilt es, diesen Weg weiterzugehen: Der verbindliche Einsatz und der weitere Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren sind im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Wir haben uns vorgenommen, bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Bündelung von Querschnittsaufgaben in den Bereichen Personal und Beschaffung abzuschließen. Die Ministerien und Fachbehörden sollen sich auf ihre strategischen Kernaufgaben konzentrieren können.
Um Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der öffentlichen Verwaltung zu steigern, sind mehr Transparenz und mehr Wettbewerb um die besten Ideen sinnvoll. Leistungsvergleiche schaffen einen wichtigen Anreiz und bieten die Möglichkeit, voneinander zu lernen. Die Bundesregierung wird sich deshalb dafür einsetzen, dass der neue Grundgesetzartikel 91d, der Leistungsvergleiche zwischen den Bundesländern und gerne auch mit dem Bund, wo Vergleichbarkeit besteht, ermöglicht, mit Leben gefüllt wird. Niemand sollte Angst haben vor einem Vergleich mit anderen. Ein jährliches Arbeitsprogramm soll die Bereiche von Leistungsvergleichen festlegen. Innerhalb der Bundesverwaltung wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen.
Viele Reformen werden ermöglicht und getrieben durch die neuen Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Hier steckt ein riesiges Potenzial, das wir nicht verschenken dürfen. Hier steckt aber auch ein riesiges Potential, Geld zu versenken. Auch das muss man bedenken.
Beim IT-Beauftragten des Bundes bündeln wir konsequent Angebot und Nachfrage. Das hilft effizienter in Beschaffung und Arbeitsabläufen zu werden und sie zu verbessern. Das Ressortprinzip hat sich bewährt. Und wenn man etwas anderes sagen würde, würde es nichts helfen, es steht im Grundgesetz. Wir sollten aber aufpassen, dass das Ressortprinzip nicht ein Alibi ist, um Veränderungen und kluge gemeinsame Anstrengungen zu verhindern. Es muss nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen, man kann auch gemeinsam eine gute Suppe kochen. Und jeder kann seinen Beitrag dazu leisten.
Verwaltungsmodernisierung mit moderner IT wird für Bund, Länder und Kommunen immer mehr zur Schlüsselaufgabe. Und eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist nicht gleich ein Anschlag auf den Föderalismus. Wir hätten uns zum Beispiel mehr vorstellen können bei der IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Nun haben wir mit dem neuen Artikel 91c des Grundgesetzes eine Lösung gefunden. Ich glaube, dass es eine gute Lösung ist, auch wenn wir uns noch etwas mehr gewünscht hätten. Ich habe vor einigen Tagen den entsprechenden Staatsvertrag unterschrieben.
Wir werden die entsprechenden Gremien Anfang des Jahres konstituieren und ich hoffe dann, dass wir von einigen Fehlern, die wir gemeinsam gemacht haben, für die Zukunft lernen werden und es besser machen werden.
Die Bürger sollen einfacher mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt treten können. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, zu denen ich in der nächsten Zeit auch einige Vorschläge machen möchte. Fortsetzen möchte ich gerne das Projekt D 115. Mit der Rufnummer 115 bekommen die Bürger einen direkten telefonischen Draht in die gesamte öffentliche Verwaltung, egal welches Amt für ein Anliegen zuständig ist. Wir wollen bis Ende 2011 alle Bundesbehörden angeschlossen haben, bis Ende 2013 soll die 115 in ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Ich appelliere an alle diejenigen, die noch zögerlich sind, mitzumachen. Bei denjenigen, die vorbildlich in den Modellprojekten vorangegangen sind, möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Ein wichtiger Schritt ist die heutige Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Projektgruppe D115. Mit dieser Erklärung bekennen sich beide Seiten zu einer engen Zusammenarbeit.
Die Aufgaben, die wir uns gesetzt haben, sind nicht in wenigen Tagen abzuarbeiten. Es wird auch kein Punkt erreicht sein, wo man sagen kann: Jetzt haben wir eine Verwaltungsreform abgeschlossen. Das ist ein ständiger Prozess. Andererseits trägt eine ständige Organisationsunruhe auch nicht zur Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei. Deswegen kommt es sehr darauf an, dass man sich Ziele setzt, dass man Schwerpunkte bildet, dass man die Beschäftigten bei diesem ganzen Prozess mitnimmt, dass wir die richtige Mischung zwischen Organisationsruhe und Veränderungsdynamik finden. Dabei sollten wir uns nicht auf uns selbst konzentrieren, nicht nur um uns selbst drehen, sondern immer daran denken, für wen wir arbeiten. Das sind die Bürger, die einen Anspruch auf eine gute Verwaltung haben. Dazu gehören ein gutes Verwaltungsverfahren und eine gute Entscheidung.
Mein Wunsch ist, dass diese Messe erneut dazu beiträgt, dass es in diesem Sinne einen guten Austausch gibt und dass man klüger, nicht aus dem Rathaus, sondern aus einem Messegelände hinausgeht, als man hineingekommen ist. Herzlichen Dank.
