Personal
In der Bundesverwaltung arbeiten rund 300.000 Menschen. Sie erfüllen Aufgaben, die für das Land, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Sicherung der Arbeitsplätze von hoher Bedeutung sind. Ideen, Erfahrungen und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen die Qualität der Bundesverwaltung. Einfach gesagt: Die Verwaltung ist nur so gut wie die Menschen, die dort arbeiten.
Im Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" zur Modernisierung der Bundesverwaltung in der 17. Legislaturperiode sind im Handlungsfeld Personal folgende Maßnahmen geplant:
- Demografiesensibles Personalmanagement (Modell für die Entwicklung eines ganzheitlichen Personalmanagements)
- Anpassung der Personalstrukturen an demografische Veränderungen (Einführung des Modells für flexible Altersteilzeit FALTER)
- Gesundheitsmanagement
- Langzeitarbeitskonten (Pilotprojekt)
- Lebenslanges Lernen
Herausforderungen, denen sich die gesamte Bundesverwaltung stellen muss, sind der rasche technologische Wandel, die demografische Entwicklung und ihre Folgen, der internationale Wettbewerb, steigende Erwartungen der Bürger und der Wirtschaft und nicht zuletzt die Haushaltskonsolidierung und der Übergang zu öffentlichen Haushalten, die ohne Neuverschuldung auskommen.
Aktuelles
Quelle: BVA
Das Bundeskabinett hat heute eine neue Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Hierzu erklärte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, der Bund habe damit als erster die Gestaltungsspielräume genutzt, die die Föderalismusreform biete.
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Quelle: BVA
Der Bundestag hat am 12. November 2008 das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) beschlossen. Die Dienstrechtreform ist ein wichtiger Baustein des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ und liefert einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der Bundesverwaltung.
Aktuelles
Quelle: BVA
Das Gesetz legt künftig die Grundstrukturen für eine bundeseinheitliche Anwendung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten fest. Die Länder erhalten weitgehende Handlungs- und Gestaltungsoptionen für ihr Personal, um den unterschiedlichen Organisations- und Personalstrukturen Rechnung tragen zu können. Bundeseinheitlich sind die Grundstrukturen des Statusrechts geregelt. Damit bleiben die Einheitlichkeit des Beamtenrechts und die landesübergreifende Mobilität gewährleistet. Die Ausgestaltung und Umsetzung im Einzelnen regeln die Länder in eigener Verantwortung.