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Das neue Beamtenstatusgesetz

Ausgabejahr:
2008
Erscheinungsdatum:
19.06.2008

Bei dem Beamtenstatusgesetz handelt es sich um ein Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform I. Es schafft die Voraussetzungen für ein modernes Personalmanagement durch klare Strukturen und den Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Das gilt zum Beispiel für die Voraussetzungen zur Begründung bzw. Beendigung eines Beamtenverhältnisses oder für Abordnung und Versetzung zwischen verschiedenen Dienstherren. Die Möglichkeit der Zuweisung von Beamtinnen und Beamten auch an private Einrichtungen außerhalb des öffentlichen Dienstes wird erweitert, um Erfahrungen aus anderen Bereichen in die staatliche Aufgabenerledigung einfließen zu lassen.

Das Beamtenstatusgesetz ist vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden und wird am 1. April 2009 in Kraft treten.

Die §§ 25 und 50 (Vorschriften zur Altersgrenze für den Ruhestand und zum Personalaktenrecht) sind am Tag nach der Verkündung am 20. Juni 2008 in Kraft getreten.


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