Bundeskabinett beschließt die neue Bundeslaufbahnverordnung
- Ausgabejahr:
- 2009
- Erscheinungsdatum:
- 22.01.2009
Das Bundeskabinett hat heute eine neue Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Hierzu erklärte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Das Laufbahnrecht ist eine wichtige Grundlage für die moderne Personalentwicklung im öffentlichen Dienst. Deshalb hat der Bund als erster die durch die Föderalismusreform eröffneten Gestaltungsräume genutzt und mit der neuen Bundeslaufbahnverordnung die Weichen für mehr Leistungsanreize, mehr Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, mehr Flexibilität und bessere Entwicklungsmöglichkeiten gestellt.
Alle Maßnahmen sind auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgerichtet. Vorübergehende familienbedingte Reduzierungen oder Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit dürfen sich nicht negativ auf die berufliche Entwicklung auswirken. Damit können sich junge Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes sowohl für Kinder als auch für beruflichen Erfolg entscheiden.
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Die Maßnahmen im Einzelnen:
Weniger Laufbahnen und Gleichstellung externer Ausbildungen
Bisher sind Bewerberinnen und Bewerber mit verwaltungsinternen Ausbildungen bevorzugt berücksichtigt worden. Es werden zunehmend aber auch Beschäftigte mit Kenntnissen benötigt, die Wissen außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben haben und über entsprechende Berufserfahrungen verfügen. Zukünftig kommt es deshalb nicht mehr darauf an, wo gelernt wurde, sondern was. Die Personalstellen entscheiden, welches Fachpersonal sie benötigen.
Die Zahl der Laufbahnen wird von derzeit rund 125 auf maximal neun pro Laufbahngruppe reduziert und das Laufbahnsystem für alle Berufs- und Hochschulabschlüsse geöffnet. Dementsprechend ist auch der Wechsel von Beamtinnen und Beamten der Länder zum Bund gewährleistet.Stärkung des Leistungsprinzips
Die Anforderungen an die Probezeit werden erhöht. Probebeamtinnen und Probebeamte werden bereits nach der Hälfte der Probezeit beurteilt, bis zum Ablauf der Probezeit mindestens ein zweites Mal.
Besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte können bis zum zweiten Beförderungsamt der nächst höheren Laufbahn zugelassen werden, wenn sie sich in einer Dienstzeit von zwanzig Jahren bewährt haben, seit mindestens fünf Jahren im Endamt der Laufbahn befinden, mit Spitzennoten beurteilt wurden und ein Auswahlverfahren durchlaufen haben. Bei den Beurteilungen werden die beiden Spitzennoten auf 10 bzw. 20 Prozent beschränkt.
Auch das Aufstiegsverfahren wird flexibler. Ergänzend zu den bisherigen Aufstiegsformen können die Behörden den Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich im Rahmen externer Hochschulausbildungen für eine höhere Laufbahn zu qualifizieren.
Eine leistungsstarke Verwaltung benötigt gut qualifizierte Führungskräfte. Die permanente Weiterqualifizierung von Führungskräften und des Führungsnachwuchses wird immer wichtiger. Die Führungskräfteentwicklung wird deshalb als bedeutendes Element der Personalentwicklung in die BLV ausdrücklich aufgenommen.Flexibler Personaleinsatz wird erleichtert
Bisher konnten Bewerberinnen und Bewerber mit Berufserfahrung nur mit Genehmigung des Bundespersonalausschusses in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden. Zukünftig können die Personalstellen entscheiden, ob eine höhere Besoldung gerechtfertigt ist. Im Laufbahnrecht werden bestimmte Standards festgelegt, damit es weder zu Benachteiligungen noch zu Bevorzugungen externer Bewerberinnen und Bewerber kommt.
Der Laufbahnwechsel innerhalb einer Laufbahngruppe wird erleichtertGleiche Entwicklungsmöglichkeiten auch bei familiären Verpflichtungen
Immer mehr Beschäftigte möchten trotz familiärer Verpflichtungen schnell wieder in den Beruf einsteigen. Sie streben häufig für eine Übergangsphase Teilzeit und Telearbeit an. Dies ist auch im Interesse der Dienstherren.Deshalb gilt der Grundsatz: Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit werden bei der Besoldung und Versorgung, nicht jedoch bei der beruflichen Entwicklung berücksichtigt.
