Gesetzesfolgenabschätzung
Von wesentlicher Bedeutung für eine bessere Rechtsetzung ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Eine aussagekräftige Abschätzung der Folgen gesetzlicher Regelungen wird zunehmend wichtig für die politische Steuerung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Prozesse, vor allem wenn diese langfristige Wirkung entfalten sollen. In diesem Zusammenhang ist es unverzichtbar, dass Fachleute und Betroffene frühzeitig zur Prüfung von Alternativen und ihren Folgen zusammenkommen (so genannte Konsultationen). Durch die Gesetzesfolgenabschätzung sollen die politischen Ziele mit möglichst geringem Aufwand und minimalen Belastungen für alle Betroffenen erreicht werden.
Gesetzesfolgenabschätzung beim Bund
Durch Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) sollen die Notwendigkeit und die möglichen Auswirkungen einer neuen Norm bereits in der Entstehungsphase geprüft und bewertet werden. Ziel ist es, durch die frühzeitige Prüfung alternativer Regelungsmöglichkeiten durch Fachleute und Betroffene (Konsultation) die Qualität staatlicher Regelungen weiter zu verbessern und sie zugleich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Auf diese Weise wird zum einen die demokratische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ausgebaut und zum anderen erhält der Gesetzgeber, das Parlament, eine bessere Grundlage für seine Entscheidung.
Arbeitshilfen
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen auf dem Bereich der Gesetzesfolgeabschätzung in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Das Bundesministerium wirkte bei der Erarbeitung folgender Arbeitshilfen mit bzw. veröffentlicht diese:
- Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung, Die Bundesregierung, Juli 2000.
- Handbuch Gesetzesfolgeabschätzung, Böhret / Konzendorf, Baden-Baden 2001 (Erstellt im Auftrag des Bundesministerium des Innern (BMI) und des Innenministeriums Baden-Württemberg).
- Praxistest zur Gesetzesfolgenabschätzung, Die Bundesregierung, Juli 2002.
- Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung.
Zudem bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ein Seminar zum Thema Gesetzesfolgenabschätzung an, das im Dezember 2008 erstmals durchgeführt wurde.
Ziel ist es, die Gesetzesfolgenabschätzung als festen Bestandteil der Rechtsetzung weiter zu etablieren und deren Qualität konstant zu verbessern.
Gesetzesfolgenabschätzung bei der Europäischen Union
Folgenabschätzungen (FA) in der EU bieten den Mitgliedstaaten, Regionen, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern eine Chance, frühzeitig an der EU-Rechtsetzung mitzuwirken. Sie sind ein zentrales Instrument für eine verbesserte Rechtsetzung auf EU-Ebene. Seit 2005 werden Folgenabschätzungen zu allen relevanten Vorschlägen der Europäischen Kommission vorgelegt. Ziel ist die umfassende Evaluierung der wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Folgen neuer EU-Vorhaben. Folgenabschätzungen tragen zur Umsetzung der Lissabon- und der Nachhaltigkeitsstrategie bei.
Arbeitshilfen
Zur Gesetzesfolgenabschätzung bei der EU gibt es zwei Leitfäden:
- Der Leitfaden zur Folgenabschätzung in der Europäischen Kommission wurde von der Kommission selbst verfasst; er liegt seit Januar 2009 in einer überarbeiteten Fassung vor.
- Der Leitfaden zur Folgenabschätzung bei der EU wurde vom Bundesministerium des Innern erarbeitet und auf der Sitzung der Europa-Staatssekretäre am 8. Mai 2006 verabschiedet. Er dient als Arbeitshilfe für die Beschäftigten der Verwaltung, die mit der EU-Rechtsetzung befasst sind. Der Leitfaden informiert über das Verfahren der Folgenabschätzung und formuliert Handlungsvorschläge für die Erstellung der nationalen Beiträge zu den Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission. Durch eine frühzeitige Mitwirkung an den Folgenabschätzungen können verstärkt nationale Interessen im Vorfeld eines Rechtsetzungsvorschlags eingebracht werden. Auch EU-rechtlich vorgegebene Bürokratiekosten können bereits in ihrem Ursprung eingedämmt werden.
