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Bundesregierung beschließt Arbeitsprogramm 2008 für eine moderne Bundesverwaltung

Ausgabejahr:
2008
Erscheinungsdatum:
19.03.2008

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Umsetzungsplan 2008 zum Regierungsprogramm "Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen" einschließlich des Programms "E-Government 2.0" beschlossen. Mit dem Umsetzungsplan 2008 legt die Bundesregierung ihr diesjähriges Arbeitsprogramm für eine effiziente und innovative Bundesverwaltung vor und berichtet über die 2007 erreichten Fortschritte in 57 Modernisierungsprojekten aus den Bereichen Personalmanagement, Verwaltungssteuerung, Organisation und E-Government.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Schäuble: "Von der öffentlichen Verwaltung erwarten die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen heute zu Recht eine schnelle, einfache und serviceorientierte Erledigung ihrer Anliegen. Sie wollen eine Verwaltung, die sie unterstützt. Hier sind wir mit dem Regierungsprogramm auf einem guten Weg. Bereits im ersten Umsetzungsjahr haben wir Projektergebnisse mit praktischem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung erreicht, Laufzeiten der Verwaltungsvorgänge drastisch reduziert und zehntausende Aktenordner überflüssig gemacht. Damit tragen die Projekte messbar zum Bürokratieabbau bei und sind wichtige Bausteine, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, die Bürokratiekosten um 25 Prozent bis zum Jahr 2011 zu senken."

Eine innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung sowie der Abbau überflüssiger Bürokratie gehören zu den erklärten Zielen der Bundesregierung.

Im Mittelpunkt des Umsetzungsplans 2008 stehen daher Projekte für eine Verwaltung, die sich den Herausforderungen des technologischen, demografischen und wirtschaftlichen Wandels stellt und den notwendigen Reformprozess aktiv gestaltet.

Nachstehend einige Beispiele:

  • Einheitliche Behördenrufnummer 115

    Die einheitliche Behördenrufnummer bietet Bürgerinnen und Bürgern direkten Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen. Unter der 115 können Auskünfte einfach und schnell eingeholt werden. Bevor die einheitliche Behördenrufnummer 115 in einigen Jahren bundesweit freigeschaltet wird, müssen Bund, Länder und Kommunen die organisatorischen, technischen und rechtlichen Fragen dieses ebenenübergreifenden Großprojekts gemeinsam klären. Dabei baut es auf den vorhandenen Bürgerservicezentren der Kommunen und Länder auf. Mit Pilotprojekten soll die Behördenrufnummer (voraussichtlich ab Herbst 2008) in den Modellregionen Berlin, Hamburg, in 12 Regionen in Nordrhein-Westfalen und im Rhein-Main-Gebiet zunächst erprobt werden.

  • Auf- und Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren:

    Die Vorhaben zur Bündelung von standardisierbaren verwaltungsinternen Dienstleistungen gehören zu den Kernprojekten des Regierungsprogramms. Mit Hilfe moderner IT-Verfahren können unterstützende Tätigkeiten im Personal-, Haushalts- und Beschaffungswesen in behördenübergreifenden Dienstleistungszentren wahrgenommen werden, während die strategischen Aufgaben in den Behörden verbleiben.

  • Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens

    Die im Bundesministerium der Finanzen eingerichtete Projektgruppe „Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens" (MHR) hat in- und ausländische Reformmodelle analysiert, Verbesserungsmöglichkeiten des bestehenden Haushaltssystems geprüft und mit dem Grobkonzept einer „Modernen (erweiterten) Kameralistik" Eckpunkte eines Reformkonzeptes für den Bund entwickelt. Der kamerale Haushalt des Bundes soll dabei um Daten zum Ressourcenverbrauch (z.B. Abschreibungen, Pensionsverpflichtungen) ergänzt, die Vermögensdarstellung vervollständigt sowie eine Ergebnisorientierung im Bundeshaushalt mit fachlichen Kennzahlen implementiert werden. Ergänzt wird der Ansatz um ein geändertes Haushaltsverfahren, bei dem der Haushaltsplan künftig nach dem „Top-down-Prinzip" aufgestellt wird.

  • eAntrag Pflanzenschutzmittel

    Mehrere Zulassungsverfahren im Bereich der chemischen Industrie werden derzeit auf elektronische, medienbruchfreie Verfahren umgestellt. Ein initiales Projekt ist der elektronische Antrag auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (eAntrag Pflanzenschutzmittel). Seit Mitte 2007 können diese Anträge unter https://portal.bvl.bund.de online eingereicht werden. Auf Seiten der Verwaltung gibt es jeweils eine zuständige Behörde (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuAbzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)), die das Genehmigungsverfahren mit fünf bzw. vier nachgelagerten, teilweise identischen Bewertungsbehörden koordiniert. Durch die neue elektronische Antragstellung und Bearbeitung fallen pro Jahr bis zu 10.000 Aktenordner weg. Zudem wird die Laufzeit des Antragsverfahrens von heute durchschnittlich zwei Jahren auf die vorgeschriebene Bearbeitungsdauer von 15 Monaten reduziert.

  • Deutsche Digitale Bibliothek

    Mit dem Projekt werden die vielfältigen Informationssysteme (Datenbanken, Server und Portale) von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen
    (z. B. Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken, Einrichtungen der Denkmalpflege, Forschungsinstitute) in Deutschland über ein zentrales nationales Zugangsportal miteinander verbunden. Aus dieser Vernetzung entsteht eine Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) mit digitalen Kopien aller Arten von Materialien (Schriftgut, Bildbestände, Museumsobjekte, Denkmale, audiovisuelle Medien usw.). Auf diese Weise werden Kultur und Wissen in Deutschland weitgehend über das Internet zugänglich. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die DDB in die Europäische Digitale Bibliothek (EDB) zu integrieren.

  • Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume

    Mit Hilfe der Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können diejenigen Breitbandinvestitionen in bisher unterversorgten ländlichen Regionen bezuschusst werden, die aus Sicht der Netzbetreiber unwirtschaftlich sind. Die Förderung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Als Antragsteller sind Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen (z. B. Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung, Bedarfsanalyse, ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Ausschreibung) erfüllen müssen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Die Behörden des Bundes werden weiterhin Optimierungs- und Innovationspotenziale in ihren jeweiligen Bereichen erschließen, zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung des Verwaltungshandelns nutzen und damit auch zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Der jetzt beschlossene Umsetzungsplan 2008 schafft dafür eine Grundlage. 


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