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E-Government 2.0 - Programm des Bundes

Ausgehend vom Aktionsplan E-Government der europäischen Initiative i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und Deutschland-Online hat die Bundesregierung am 13. September 2006 das Programm E-Government 2.0 als Konkretisierung eines Teils der Gesamtstrategie im Regierungsprogramm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ beschlossen. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch alle Bundesressorts, die Koordinierung im Bundesministerium des Innern. E-Government wird damit zur Daueraufgabe der Verwaltungsmodernisierung. Gleichzeitig ist der Staat mit E-Government Nachfrager und Förderer von Zukunftstechnologien und sichert die erforderlichen Infrastrukturen der Informationstechnik (IT).

Die Bundesregierung hat vier Handlungsfelder identifiziert, die in den kommenden Jahren bis 2010 gezielt ausgebaut werden, um den Modernisierungsprozess in der Verwaltung und den Standort Deutschland durch E-Government zu fördern:

1. Portfolio: Bedarfsorientierter qualitativer und quantitativer Ausbau des E-Government-Angebots des Bundes

2. Prozessketten: Elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung durch gemeinsame Prozessketten

3. Identifikation: Einführung eines elektronischen Personalausweises und Erarbeitung von E-Identity-Konzepten

4. Kommunikation: Sichere Kommunikationsinfrastruktur für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen

Das Internet soll zum bevorzugten Kommunikations- und Vertriebskanal für bedarfsgerechte Verwaltungsdienstleistungen werden. Die größten Effizienzpotenziale gilt es an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu erschließen: durch die elektronische Verknüpfung ihrer Prozessketten. Sichere Transaktionen über das Internet werden im E-Government und im E-Business mit dem elektronischen Personalausweis vereinfacht. Bürgerinnen und Bürger erhalten mit zertifizierten Bürger-Portalen einen Ort im Netz, von dem aus sie einfach, sicher und nicht-anonym kommunizieren können.

Das Programm E-Government 2.0 steht in engem Kontext zu weiteren Initiativen und politischen Programmen des Bundes, zum Beispiel zur Förderung des Standorts Deutschland, zur Informationsgesellschaft, zur Verwaltungsmodernisierung, zu Forschung und Entwicklung, zum Schutz der Informationsinfrastrukturen und zur IT-Strategie des Bundes.

 
Bereits im ersten Umsetzungsjahr 2007 wurden insbesondere Projektergebnisse mit praktischem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung erreicht, die Laufzeiten von Verwaltungsvorgängen drastisch reduziert und zehntausende Aktenordner überflüssig gemacht. Damit tragen die Projekte messbar zum Bürokratieabbau bei und sind wichtige Bausteine, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, die Bürokratiekosten um 25 Prozent bis zum Jahr 2011 zu senken.

In allen 25 Pilotprojekten des Umsetzungsplans 2007 wurden bis Jahresende wesentliche Fortschritte erzielt. So konnten bereits drei Dienstleistungen online gestellt werden:

Digitales Bildarchiv – Online-Abruf der Bilder des Bundesarchivs

e-Vergabe 3.3 – der Ausbau der Vergabeplattform des Bundes       

eAntrag PSM – Elektronischer Antrag auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Am 19. März 2008 beschloss das Bundeskabinett den Umsetzungsplan 2008 zum Regierungsprogramm und damit sieben weitere Pilotvorhaben.


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