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2. Zwischenbericht der Initiative Bürokratieabbau

Datum: 13.04.2005

Zusammenfassung

Die Initiative Bürokratieabbau liegt im Zeitplan. In den letzten beiden Jahren konnten bereits 30 der insgesamt 75 Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Ob es sich um die Abschaffung von Statistikmeldepflichten der Unternehmen handelt, die Neuorganisation der Rentenversicherung, die Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten oder um die Einführung der elektronischen Steuererklärung - die Bundesregierung treibt auf vielen Feldern den Abbau der Bürokratie voran. Unternehmen, Handwerker, Lohnsteuerzahler, Versicherte, die öffentliche Verwaltung selbst und viele Bürgerinnen und Bürger sind bereits von lästigen Pflichten und finanziellen Belastungen befreit worden.

Zum Beispiel bei der Statistik. Wenn Wirtschaftsunternehmen von Meldepflichten entlastet und stattdessen bei den Behörden bereits vorhandene Daten verwendet werden, dann können die Betriebe jährlich bis zu 18,5 Millionen Euro und die Verwaltung etwa 3,2 Millionen Euro sparen. Das Gesetz, das dafür die Voraussetzungen schafft, ist bereits in Kraft. Es wird nun in einer Testphase erprobt. Es betrifft unter anderen rund 50.000 Handwerksunternehmen und etwa. 47.000 Dienstleistungsunternehmen.

In Kraft sind auch schon die Neuregelungen zur Außenhandels- und zur Verkehrsstatistik. Die eine hebt die Schwelle für die Meldepflicht zur Außenhandelsstatistik an, so dass über 12.000 Betriebe von dieser Verpflichtung befreit sind. Die andere entlastet vor allem kleine und mittlere Verkehrsunternehmen von ihren statistischen Meldepflichten.

Bisher senden die Arbeitgeber jährlich rund 113 Millionen Meldungen und rund 120 Millionen Beitragsnachweise an die Einzugstellen der Sozialversicherung. Dieser  Aufwand soll durch eine Umstellung auf vollelektronische Datenübertragung wesentlich verringert werden.

Neue Freiräume gewinnt die Wirtschaft auch durch die Reform der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. In mehr als der Hälfte der Handwerke wurde der bisherige Meisterzwang aufgehoben. Das betrifft rund 76.000 Betriebe mit etwa 876.000 Beschäftigten und knapp 25.000 Auszubildenden. In diesen Handwerken kann sich jetzt jeder selbständig machen. Die Gesetzesänderung wirkt: Allein im ersten Halbjahr 2004 wurden in den nun zulassungsfreien Handwerken über 12.200 neue Betriebe gegründet.

Existenzgründern und existierenden Betrieben hilft die neue Arbeitsstättenverordnung, die am 25. August 2004 in Kraft getreten ist. Mit ihr sind viele der Vorschriften entfallen, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer als Belastung empfunden haben. So waren zum Beispiel bisher für die Gestaltung von Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen konkrete Raummaße, die Raumtemperatur oder der Mindestluftraum je anwesendem Arbeitnehmer vorgegeben. Für "körperliche Ausgleichsübungen" mussten Extra-Räume bereitgestellt werden.

Die Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung kommt insbesondere den Versicherten und den beitragspflichtigen Arbeitgebern zugute. Seit 1. Januar 2005 wird die überholte Unterscheidung zwischen der Arbeiterrenten- und der Angestelltenversicherung aufgehoben und zum 1. Oktober 2005 die bisherigen Träger der Rentenversicherung gebündelt . Dies wird die Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Bürgernähe verbessern. Zudem sollen dadurch bis zum Jahr 2010 die jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten um rund 350 Millionen Euro verringert werden.

Im Gesundheitssystem soll ab 2006 die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte mehr Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Transparenz bringen. Sie wird unter anderem in einem ersten Ausbauschritt die elektronische Übermittlung des Rezeptes ermöglichen und  kann in einer späteren Ausbaustufe auf Wunsch der Versicherten auch wichtige Gesundheitsdaten speichern.

Heute werden jährlich rund 700 Millionen Kassenrezepte mit mehr als 900 Millionen Verordnungen auf Papier erstellt. Jedes wird ab der ärztlichen Verschreibung in der Regel fünf Mal per Hand verarbeitet. Insofern wird die elektronische Gesundheitskarte zu erheblichen Verfahrensvereinfachungen führen und gleichzeitig die Arzneimittelsicherheit erhöhen. Insgesamt sollen durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bis zu einer Milliarde Euro eingespart werden.

Vorteile für Patienten und auch die Apotheken brachte die Zulassung des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, der bis zum 31. Dezember 2003 in Deutschland verboten war. Eine ständig steigende Anzahl von Apotheken hat bereits eine Betriebserlaubnis auch für den Versandhandel erhalten. Zum anderen haben bereits rund sieben Prozent der Patienten den Versandhandel mit Arzneimitteln genutzt. Insbesondere ältere und chronisch kranke Menschen nutzen ihn in steigendem Maße.

Dies gilt auch für die elektronische Steuererklärung ELSTER. Allein im Jahr 2004 wurden über zwölf Millionen Steueranmeldungen und über 1,8 Millionen Einkommensteuer-Erklärungen elektronisch an die Steuerverwaltungen übermittelt. Nun macht das Bundesfinanzministerium die nächsten Schritte. Seit Beginn des Jahres 2005 sind alle Arbeitgeber, die die Lohnsteuerkarten ihrer Mitarbeiter bereits bisher maschinell bearbeitet haben, verpflichtet, diese Daten an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Im Jahr 2006 kommen fast alle übrigen Arbeitgeber hinzu. Im Endausbau werden damit ca. 13.000 Gemeinden von der lästigen Aufgabe befreit werden, jährlich über 35 Millionen Lohnsteuerkarten auszustellen. Für einen Großteil der über 2,8 Millionen Arbeitgeber entfällt bereits jetzt der arbeits- und kostenintensive Umgang mit diesen Lohnsteuerkarten. Ende Februar 2005 lagen der Finanzverwaltung bereits rund 30 Millionen elektronische Lohnsteuerbescheinigungen vor.

Den gesamten Zwischenbericht sowie eine zusammenfassende Broschüre können Sie als pdf-Dokumente herunterladen.

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