Navigation und Service

Bessere Rechtsetzung

"Gesetze machen, aber richtig!" Dieses Leitmotiv könnte gemeinhin umschreiben, was unter besserer Rechtsetzung verstanden wird. Gesetze sollen nur dann erarbeitet werden, wenn sie auch nötig sind. Dann aber sollten Sie zudem verständlich, eindeutig in ihren Rechtsfolgen, möglichst wenig belastend für die Adressaten und so formuliert werden, dass sich die Regelungen widerspruchsfrei in die gesamte Rechtsordnung einfügen. Zur besseren Rechtsetzung gehört auch die Rechtsbereinigung, die darauf zielt, überholte Rechtsnormen wieder aufzuheben.

Methodenkanon der besseren Rechtsetzung

Bessere Rechtsetzung ist ein nicht abschließend beschreibbarer Begriff. Es geht zunächst darum, nur dann Gesetze zu erarbeiten, wenn dies als notwendig betrachtet wird. Sodann sollten Gesetze immer so formuliert werden, dass sie auch von jedem, den sie betreffen, richtig und vor allem schnell verstanden werden können. Schließlich gibt es für eine bestimmte gesetzliche Regelung immer auch eine Alternative. All diese Aspekte müssen neben einer Vielzahl weiterer Betrachtungen bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes berücksichtigt werden.

Gesetzesfolgenabschätzung

Eine aussagekräftige Abschätzung der Folgen gesetzlicher Regelungen wird zunehmend wichtig für die politische Steuerung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Prozesse, vor allem wenn diese langfristige Wirkung entfalten sollen. In diesem Zusammenhang ist es unverzichtbar, dass Fachleute und Betroffene frühzeitig zur Prüfung von Alternativen und ihren Folgen zusammenkommen (so genannte Konsultationen). Durch die Gesetzesfolgenabschätzung sollen die politischen Ziele mit möglichst geringem Aufwand und minimalen Belastungen für alle Betroffenen erreicht werden.

Durch Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) sollen die Notwendigkeit und die möglichen Auswirkungen einer neuen Norm bereits in der Entstehungsphase geprüft und bewertet werden.

Ziel ist es, durch die frühzeitige Prüfung alternativer Regelungsmöglichkeiten durch Fachleute und Betroffene (Konsultation) die Qualität staatlicher Regelungen weiter zu verbessern und sie zugleich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Auf diese Weise wird zum einen die demokratische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ausgebaut und zum anderen erhält der Gesetzgeber, das Parlament, eine bessere Grundlage für seine Entscheidung.

Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen auf dem Bereich der Gesetzesfolgeabschätzung in den vergangenen Jahren deutlich verstärkt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dazu die Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung herausgegeben.

Zudem bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) kontinuierlich Seminare zu den Themen Gesetzgebung, Erfüllungsaufwand und Gesetzesfolgenabschätzung an.
Ziel ist es, die Gesetzesfolgenabschätzung als festen Bestandteil der Rechtsetzung weiter zu etablieren und deren Qualität konstant zu verbessern.

Diese Seite

© 2023 Verwaltung innovativ

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK