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Teil VI: Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Regelungen ohne unmittelbare Außenwirkung, die von der Exekutive zur Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der eigenen Verwaltungstätigkeiten erlassen werden.

Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird nicht einheitlich verwendet.
Verwaltungsvorschriften werden auch bezeichnet als „Dienstanweisung“, „Richtlinie“, „Erlass“, „Rundschreiben“, „Schnellbrief“, „Geschäftsverteilungsplan“, „Organisationsordnung“.

1 Überblick über die Arten von Verwaltungsvorschriften

2 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Bindung der Adressaten

3 Verfahren beim Erlass von Verwaltungsvorschriften

4 Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften

5 Sonderfall: Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • 5.1 Definition
  • 5.2 Arten
  • 5.3 Verfahren beim Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
  • 5.4 Formale Anforderungen an die Gestaltung von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

6 Rundschreiben des Bundes mit rein faktischer Wirkung

7 Informationsmaterial: Aus- und Fortbildung/ Materialien

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