Vorwort zur zweiten, vollständig überarbeiteten Auflage
Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden pro Jahr durchschnittlich 183 Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung erarbeitet davon in jedem Jahr allein rund 100 Vorlagen - in der Spitze bis zu 200 - und erlässt zusätzlich ungefähr 200 Rechtsverordnungen. Das bedeutet, dass die Bundesministerien regelmäßig circa 300 Regelungsvorhaben im Jahr erarbeiten, abstimmen und beschließen müssen.
Dabei sind eine Vielzahl an Vorschriften und Rahmenbedingungen zu beachten. Neben dem Grundgesetz, der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, den Geschäftsordnungen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind auch Vorgaben aus dem Gesetz über die Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates, die Vereinbarkeit der Inhalte eines Gesetzesentwurfs mit dem bestehenden Recht sowie Fragen der Rechtsförmlichkeit zu prüfen. Um dem Anspruch an gute Recht-setzung Rechnung tragen zu können, ist das Wissen um Inhalte und Abläufe des Gesetzgebungsprozesses im vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahren unabdingbare Voraussetzung.
Das Bundesministerium des Innern, das für die Grundsätze besserer Rechtsetzung innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, fühlt sich diesem Anspruch besonders verpflichtet und möchte mit diesem Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften seinen Beitrag zu besserer Rechtsetzung leisten. Es soll all jenen eine Hilfestellung bieten, die vor der Aufgabe stehen, ein Rechtsetzungsvorhaben zu erarbeiten, damit von der ersten Gedankenskizze bis hin zum Referentenentwurf schließlich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung entsteht, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann. Es soll aber auch all denjenigen Einblicke in die vorparlamentarische und parlamentarische Arbeit ermöglichen, die sich mit diesen Prozessen auseinandersetzen möchten.
Zusammen mit dem vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ bildet das „Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ eine Grundlage der Gesetzgebungsarbeit innerhalb der Bundesregierung, die auch zukünftig fortgeschrieben werden soll. Dieses Handbuch basiert zu Teilen auf einer Vorlage von Herrn MinR Matthias Harbort (beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien), dem ich an dieser Stelle für die hervorragende Vorarbeit ausdrücklich Dank sagen möchte.
Ich wünsche allen, die vor der Herausforderung stehen, ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen, dass dieses Handbuch ihnen helfen und die Arbeit ein Stück erleichtern möge.
(Cornelia Rogall-Grothe)
Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern