Navigation und Service

Projekt E-Gesetzgebung

Ausgangslage und Zielsetzung

Rechtsetzungsverfahren sind bisher uneinheitlich durch IT unterstützt. Vom ersten Entwurf bis zur Verkündung eines Gesetzes kommen heute verfassungsorganübergreifend eine Reihe verschiedener Softwarelösungen und Anwendungen zum Einsatz.

Zudem steigen die inhaltlichen Herausforderungen und der Regulierungsdruck stetig. Diese komplexe Ausgangslage belegt und verdeutlicht auch das Gutachten des Normenkontrollrats „Erst der Inhalt, dann die Paragraphen“. Ein durchgängiges und einfach zu handhabendes elektronisches Gesetzgebungsverfahren hat viele Vorteile:

  • Einzelne Arbeitsschritte (z. B. Erstellung von Zeitplänen, Einleitung und Durchführung von internen und externen Abstimmungen) werden unterstützt bzw. vollständig elektronisch abgebildet.
  • Einmal erhobene Daten werden dauerhaft nachnutzbar.
  • Medienbrüche und redundante Aufwände werden vermieden.
  • Bearbeitungsstände und Bearbeitungsschritte bleiben dauerhaft nachvollziehbar.

Das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes“ (E-Gesetzgebung) ist Bestandteil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ und der Dienstekonsolidierung und hat zum Ziel,

  • das Rechtsetzungsverfahren des Bundes auf eine neue IT-Grundlage zu stellen,
  • bisher bestehende Medienbrüche im Prozess innerhalb der Bundesregierung und zwischen der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss abzubauen,
  • das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene vollständig elektronisch, medien-bruchfrei und interoperabel abzubilden,
  • durch die Orientierung an den aktuellen technologischen Entwicklungen die Gesetzgebungsarbeit modern und zukunftssicher aufzustellen.

Projektentwicklung

Die Entwicklung der E-Gesetzgebung erfolgt agil. Hierbei werden neue Funktionalitäten stufenweise in halbjährigen Releases bereitgestellt. Legistinnen und Legisten werden im Rahmen von Key-User-Treffen und Nutzertests kontinuierlich in die Entwicklung einbezogen.

Aufbauend auf der fachlichen Konzeption werden folgende Anwendungen der E Gesetzgebung realisiert und in die Plattform der E-Gesetzgebung integriert:

  • Der Editor der E-Gesetzgebung ermöglicht eine kollaborative medienbruchfreie Erstellung und Bearbeitung von Regelungsentwürfen.
  • Mithilfe der elektronischen Vorbereitung von Regelungsentwürfen werden die federführenden Ressorts bei der inhaltlichen Vorbereitung eines neuen Regelungsvorhabens unterstützt.
  • Die Arbeitshilfenbibliothek ermöglicht, die aktuellen und einschlägigen Arbeitshilfen für den Rechtsetzungsprozess an einer zentralen Stelle zu finden.
  • Die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung (eGFA) leitet strukturiert durch die erforderlichen Prüfschritte für eine systematische Erfassung und Bewertung von erwarteten und evidenten Gesetzesfolgen.
  • Mit der Anwendung Haus und Ressortabstimmungen können die Regelungsentwürfe individuell haus- und ressortintern sowie übergreifend abgestimmt werden.
  • Zudem ist für die E-Gesetzgebung mit LegalDocML.de ein eigener Inhaltsdatenstandard erarbeitet worden. Ziel des Inhaltsdatenstandards ist es, den rechtsförmlichen Aufbau und die Struktur von Regelungstexten maschinenlesbar abzubilden sowie deren Bearbeitung und Weitergabe prozessübergreifend zu ermöglichen.

E-Gesetzgebung im Rechtsetzungskreislauf E-Gesetzgebung im RechtsetzungskreislaufE-Gesetzgebung im Rechtsetzungskreislauf Quelle: BMI

Den aktuellen Stand des Projekts finden Sie hier.

Ausblick

Das Projekt wird bis Ende 2024 die Funktionalitäten der E-Gesetzgebung iterativ erweitern und fortentwickeln. Hierbei werden die Module der E-Gesetzgebung, wie der Editor und die eGFA, stetig weiterentwickelt. Eine Nutzung im Wirkbetrieb ist somit bereits vor Ende der Maßnahmenlaufzeit in den Netzen des Bundes möglich.

Wenn Sie aktuelle Informationen über das Projekt per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich bitte für den Projekt-Newsletter an. Dafür senden Sie eine formlose in E-Mail an eGesetzgebung@bmi.bund.de.

Zusatzinformationen

Downloads

Diese Seite

© 2023 Verwaltung innovativ

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK