Berichtswesen
Die im Rahmen der Teilnahme an der OGP zu erarbeitenden Aktionspläne sind jeweils nach einem Jahr einer Zwischenevaluation zu unterziehen. Nach Ende der Laufzeit erfolgt ein Abschlussbericht. Beide Berichte behandeln die Fortschritte bei der Umsetzung, eine Einschätzung des Erarbeitungsprozesses und einen Ausblick auf die Zukunft. Darüber hinaus findet eine unabhängige Evaluation durch den Unabhängigen Berichtsmechanismus (IRM) der OGP statt.
Monitoring
Transparenz über den aktuellen Stand der Umsetzung bietet die folgende Übersicht aus dem quartalsweisen Monitoring:
Stand: 30.10.2018. Zuletzt aktualisiert am 15.11.2018
Quelle: Bundeskanzleramt
Legende:
- (dunkel)Grün: ganz umgesetzt
- hell/gelbgrün: Umsetzung begonnen oder in Vorbereitung oder teilweise umgesetzt
- Orange: Terminverzögerung
- Rot: Termin kann nicht gehalten werden bzw. überschritten (zum Abfragezeitpunkt keine termingerechte Umsetzung des Meilensteins)
Zum Download 1. Nationaler Aktionsplan OGP: Monitoring
Zwischenbericht
Mit der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) ist die Bundesregierung verpflichtet, zur Hälfte des Umsetzungszeitraums eines Nationalen Aktionsplans einen Zwischenbericht vorzulegen und nach vollständiger Umsetzung einen Abschlussbericht. Am 15.11.2018 hat die Bundesregierung den Zwischenbericht zu ihrem Ersten Nationalen Aktionsplan beschlossen.
Zum Download des Zwischenberichts
Zum Download OGP Midterm Self-Assessment Report Germany
Ein Vorentwurf des Zwischenberichts war Gegenstand einer zweiwöchigen fachöffentlichen Konsultation in dessen Rahmen eine Stellungnahme einging.
Zum Download des Vorentwurfes
Zum Download der Stellungnahme
Weitere Informationen
Download: 1. Nationaler Aktionsplan (deutsche Version und englische Version)
Informationen zum unabhängigen Berichtsmechanismus (IRM) https://www.opengovpartnership.org