Zeitlicher Ablauf
Die Teilnahme an der OGP setzt die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans der Bundesregierung im Zweijahrestakt voraus. Jeweils zur Halbzeit sowie zum Ende des Zeitraums eines Aktionsplans evaluiert sowohl die Regierung selbst, als auch der unabhängige Berichtsmechanismus der OGP den Fortschritt bei der Umsetzung der in den Aktionsplänen enthaltenen Selbstverpflichtungen.
Der erste Aktionsplan wurde im August 2017 bei der OGP eingereicht. Im ersten Quartal 2017 fand ein Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen statt, deren Ideen in den Aktionsplan der Bundesregierung einflossen. Der Ablauf folgte der schematischen Darstellung im nachfolgend abgebildeten Zeitstrahl.
Quelle: BMI
Der zeitliche Ablauf der Erstellung des zweiten Aktionsplans wird an dieser Stelle noch aktualisiert. Auch Länder, Kommunen und andere Akteure werden die Möglichkeit zur Beteiligung haben. Diese Prozesse werden derzeit noch definiert.