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Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP)

Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) sind Kooperationen zwischen der Verwaltung einerseits und Unternehmen oder privaten Organisationen wie z.B. Verbänden oder Vereinen andererseits, um gemeinsam öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. ÖPP kommen in Betracht, wenn öffentliche Leistungen im Vergleich zu einer Eigenrealisierung effizienter, schneller und kostengünstiger bereitgestellt werden können.

Ziel einer ÖPP ist es, durch die Partnerschaft die besondere Kompetenz der privaten Partner zu nutzen, um eine öffentliche Aufgabe besser zu erledigen.

Bei einer ÖPP sind sämtliche Kosten einer Maßnahme über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg vorab zu analysieren, also neben den Anfangsinvestitionen auch die Folgekosten wie Betriebs- und Instandhaltungskosten und die Kosten der Finanzierung. Ebenso ist für eine ausgewogene und sachgerechte Risikoverteilung zwischen Behörde und privatem Partner zu sorgen.

ÖPP können nicht dazu dienen, die bei fehlenden Haushaltsmitteln die Investitionen durch private Geldern vorzufinanzieren. Es geht vielmehr um eine effiziente Bereitstellung hochwertiger Leistungen für Staat und Bürgerinnen und Bürger.

Im November 2008 wurde gemeinsam vom Bundeministerium der Finanzen (BMF) und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) gegründet. Sie knüpfte als ÖPP-Kompetenzzentrum auf Bundesebene an die Arbeit einer von beiden Ministerien betriebenen Task-Force an.

Partnerschaften Deutschland beschäftigt sich mit Grundlagenarbeit zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen und mit der Begleitung von ÖPP-Projekten auf kommunaler, Länder- und Bundesebene. Darüber hinaus steht die Gesellschaft ausschließlich öffentlichen Auftraggebern als Beratungsdienstleister für ÖPP-relevante Fragen zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Frühphasenberatung geplanter Infrastrukturprojekte. Die Gesellschaft bietet aber auch detaillierte Beratung über sämtliche Projektphasen an, einschließlich Vorbereitung und Durchführung der Vergabe.

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