Finanz- und Wirtschaftskrise
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat tiefe Spuren im Bundeshaushalt hinterlassen.
Die durch die Föderalismusreform II eingeführte Schuldenregel in Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) verpflichtet den Bund, die strukturelle Neuverschuldung stufenweise bis 2016 auf 0,35% zurückzuführen. Damit orientiert sich Deutschland am Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und schafft Vorgaben für eine verantwortungsvolle und generationenübergreifende Politik.
2011 muss die Bundesregierung zum ersten Mal die neue grundgesetzliche Schuldenregel einhalten. Der Bund muss bis 2016 jährlich rund zehn Milliarden Euro strukturell konsolidieren. Neben Stellenkürzungen wird die permanente Überprüfung aller Ausgaben zu bewältigen sein. Dazu wird in allen Bereichen zwischen vordringlichen und nachrangigen Projekten und Aufgaben zu unterscheiden sein. Indes dürfen sich Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung nicht ausschließen. Wenn wir erreichen wollen, dass wir die steigenden Anforderungen mit abnehmenden Ressourcen erfüllen können, erfordert das eine dauerhafte und effektive Aufgabenkritik bei gleichzeitiger Berücksichtigung der haushaltsmäßigen Gegebenheiten. Durch eine stärkere Priorisierung der Aufgaben, schlankere Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten, den weiteren Abbau von Überschneidungen und noch mehr Kooperation können Spielräume für notwendige Maßnahmen zur Steigerung von Qualität, Mitarbeiter- und Bürgerorientierung geschaffen werden.