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Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)

Der weitere Ausbau des E-Government-Angebots des Bundes soll bewirken, dass die Verwaltung erforderliche Informationen durchgängig bereitstellen und Verfahren intern wie extern medienbruchfrei mit offenen Standards durchgängig elektronisch bearbeiten kann.

Mit den Programmen BundOnline2005 und E-Government 2.0 hat der Bund diesen Weg in das E-Government erfolgreich begonnen.

Mit der Einfügung von Artikel 91c in das Grundgesetz hat Deutschland 2009 auf die zunehmende Ebenen übergreifende Vernetzung von Verwaltungsverfahren reagiert. Artikel 91c GG und seit April 2010 der IT-Planungsrat sind die neue gesamtstaatliche Steuerungsstruktur für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des Staates.

In einer nationalen E-Government-Strategie12 werden unter der Federführung des IT-Planungsrats die inhaltlichen Aufgaben für eine enge Zusammenarbeit im E-Government unter zwei Aspekten konkretisiert:

  1. Als Leitbild für koordiniertes Handeln in Eigenverantwortung: Die nationale E-Government-Strategie strebt die gemeinsame Ausrichtung von Bund, Ländern und Kommunen in der Weiterentwicklung von E-Government an und möchte das Handeln der Beteiligten koordinieren, um Interoperabilität und Wirtschaftlichkeit zu sichern. Hierfür formuliert sie ein Leitbild und konkrete gemeinsame Ziele für die Weiterentwicklung des E-Government, an denen sich Bund, Länder und Kommunen in ihrem jeweiligen Handlungs- und Zuständigkeitsbereich ausrichten können und sollen.
  2. Als Agenda gemeinsamer Vorhaben: Die Strategie definiert konkrete Maßnahmen zur Koordinierung der Zusammenarbeit, zur Vereinbarung von Standards und E-Government-Projekte mit Leuchtturmcharakter, die für eine gezielte Weiterentwicklung und Neupositionierung des deutschen E-Government erfolgskritisch sind.

Der Bund wird sein Handeln im E-Government folglich an den Leitgedanken und an den Zielen der nationalen E-Government-Strategie ausrichten:

Im Jahr 2020 erreicht das deutsche E-Government einen internationalen Spitzenplatz,

  • weil es am Nutzen für Bürger und Wirtschaft orientiert ist,
  • weil es die politische Mitwirkung der Bürger verstärkt,
  • weil es Transparenz über Daten und Verwaltungshandeln sicherstellt,
  • weil es innovativ, zugleich datenschutzgerecht und wirtschaftlich ist.

Den Besonderheiten der Ressorts wird hierbei Rechnung getragen.


[12] Die nationale E-Government-Strategie legt, entsprechend dem IT-Staatsvertrag, die Definition des E-Governments der Hochschule für Verwaltung in Speyer (Jörn von Lucke und Heinrich Reinermann) zugrunde: „Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien […].“

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