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Politische Ziele der Bundesregierung im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung

Der Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“ vom 26. Oktober 2009 erteilt einen umfassenden Auftrag für die 17. Legislaturperiode:

"Der demographische Wandel, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates erfordern eine konsequente Nutzung aller Effizienzpotentiale in der Bundesverwaltung. Auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik, der konsequenten Standardisierung von Prozessen, der flächendeckenden und verbindlichen Nutzung und dem weiteren Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren sowie einer Entbürokratisierung streben wir eine durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und nachgeordneten Behörden an."5

„Die öffentliche Verwaltung in Deutschland steht für Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit. Wir werden die Modernisierung der Bundesverwaltung weiter vorantreiben, für mehr Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität.“6

Inhalt und Weg für die weitere Modernisierung der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren werden damit vorgezeichnet. Alle Ressorts beteiligen sich am Modernisierungsprozess und arbeiten ressortübergreifend, ergebnis- und wirkungsorientiert zusammen.


[5] Koalitionsvereinbarung, Seite 20.
[6] Koalitionsvereinbarung, Seite 15.

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