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Regierungsprogramm

Mit dem Programm "Vernetzte und transparente Verwaltung" legt die Bundesregierung eine Strategie für die weitere Modernisierung der Verwaltung vor. Die Verwaltung muss mitarbeiterorientiert die Stärken traditionellen Verwaltungshandelns – Rechtmäßigkeit, Neutralität und Gemeinwohlorientierung – mit den gestiegenen Anforderungen an Effizienz, Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität in Einklang bringen und die Integrität ihrer Beschäftigten bestärken.

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden mit dem Regierungsprogramm "Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen" einschließlich des Programms E-Government 2.0 Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Optimierung der Organisation und des Personalmanagements zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung sowie zur kontinuierlichen Modernisierung der IKT initiiert.

Eine Vielzahl von Projekten mit einer großen fachlichen Bandbreite konnte auf der Grundlage jährlicher Umsetzungspläne abgeschlossen werden, einige werden weiter fortgeführt. Das vorliegende Programm greift insbesondere diejenigen Projekte nochmals auf, die ausdrücklich im Koalitionsvertrag genannt werden.

Die Konzentration auf die ausgewählten Schwerpunkte Effizienz, Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität sowie die weitere Förderung des E-Government7 in der 17. Legislaturperiode schließt den Blick auf Reformbedarf in anderen Bereichen nicht aus.

So sind im Koalitionsvertrag insbesondere Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung als eigenständige Politikziele formuliert.8 Entsprechend hat das Bundeskabinett am 27. Januar 2010 "Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung" beschlossen. Im Beschluss heißt es, das Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" vom 25. April 2006 wird "ausgebaut und auf die Betrachtung des gesamten Aufwandes von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung bundesrechtlicher Vorgaben ausgeweitet". Viele Projekte des Programms "Vernetzte und transparente Verwaltung" werden zur Reduzierung des jeweiligen Erfüllungsaufwandes und damit auch zum Bürokratieabbau beitragen.


[7] Koalitionsvereinbarung, Seite 102.
[8] Koalitionsvereinbarung, Seite 15.

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