Navigation und Service

E-Government-Gesetz (EGovG)

Zur weiteren Förderung von E-Government wird die Bundesregierung – soweit notwendig – rechtliche Regelungen anpassen. Zum Umsetzungsstand.

Projektname

E-Government-Gesetz (EGovG)17

ProjektbeschreibungDigitale Angebote rücken Politik und Verwaltung näher zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie zu den Unternehmen, machen sie transparent und erleichtern die Kommunikation. Aber auch verwaltungsinterne Abläufe werden durch E-Government einfacher und schneller. Zudem liegen in der konsequenten Nutzung von E-Government erhebliche Einsparpotenziale. Daher soll E-Government weiter gefördert werden. Hier könnten auch rechtliche Instrumente helfen.
Strategisches Ziel für die 17. LP Wir wollen – soweit notwendig – rechtliche Hindernisse beseitigen, um E-Government weiter zu fördern.
Federführendes Ressort/weitere RessortsBMI/ insb. BMF, BMAS, BMJ
Meilensteinplanung 20104. Quartal 2010: Erstellung von Eckpunkten zu Rahmenbedingungen und möglichen Handlungsfeldern
Ausblicke und Meilensteine bis 20132011: Entscheidung über das weitere Vorgehen, entsprechend Erarbeitung eines Gesetzentwurfs und Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens.

[17] Koalitionsvereinbarung, Seite 102.

Diese Seite

© 2023 Verwaltung innovativ

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK