Navigation und Service

Langzeitarbeitskonten als Pilotprojekt

In Ergänzung der bestehenden Ansparmöglichkeiten im Teilzeitmodell (§ 9 Abs. 1 AZV) könnten Langzeitarbeitskonten finanziell abgesicherte Freistellungszeiten für die Wahrnehmung von Familienpflichten, für die Weiterbildung oder nach Belastungsspitzen ermöglichen. In einem Pilotprojekt erproben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte Langzeitarbeitskonten in Form von Zeitguthaben. Zum Umsetzungsstand.

Projektname

Langzeitarbeitskonten als Pilotprojekt

ProjektbeschreibungIn Ergänzung der bestehenden Ansparmöglichkeiten im Teilzeitmodell (§ 9 Abs. 1 AZV) könnten Langzeitarbeitskonten finanziell abgesicherte Freistellungszeiten für die Wahrnehmung von Familienpflichten (Kindererziehung, Pflege), für die Weiterbildung oder nach Belastungsspitzen ermöglichen. Für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte sollen solche Konten im Rahmen eines Pilotprojektes im BMAS und im BMFSFJ erprobt werden. Für die Teilnehmenden an dem Pilotprojekt gilt auf freiwilliger Basis eine um bis zu drei Stunden erhöhte wöchentliche Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Aufgaben nach Einzelfallprüfung eine höhere Arbeitszeit rechtfertigen. Die über die jeweilige regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden werden über einen Zeitraum von maximal drei Jahren auf dem Langzeitkonto angespart und müssen innerhalb von weiteren drei Jahren für Freistellungen in Anspruch genommen werden. Einbezogen werden können auch angeordnete Mehrarbeit bis zu 40 Stunden und Urlaub in dem in § 7 a Erholungsurlaubsverordnung vorgesehenen Umfang. Das angesparte Arbeitszeitguthaben wird spätestens drei Jahre vor der Antragsaltersgrenze abgewickelt. Um die Auswirkungen einer langfristigen Ansparmöglichkeit mit denjenigen der gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) vergleichen zu können, werden die Teilnehmenden im Rahmen der GLAZ von der Übertragungsmöglichkeit nach § 7 Abs. 4 Satz 3 AZV ausgenommen. Nach Ablauf von sechs Jahren wird das Projekt unter Einbeziehung arbeitsmedizinischer Aspekte evaluiert Dabei wird auch bewertet, ob die Erhöhung der Arbeitszeit der Teilnehmer während der Ansparphase zu einer entsprechenden Mehrleistung geführt hat.
Strategisches Ziel für die 17. LP Wir wollen eine Rechtsgrundlage für den Beamtenbereich schaffen, die Kriterien für die Einbeziehung Tarifbeschäftigter festlegen und ein Pilotprojekt im BMAS und im BMFSFJ zur Erprobung von Langzeitkonten in Form von Zeitguthaben konzeptionieren und evaluieren.
Federführendes Ressort/weitere RessortsBMAS, BMFSFJ und BMI
Meilensteinplanung 2010Aufnahme einer auf sechs Jahre befristeten Experimentierklausel in die Arbeitszeitverordnung, auf deren Grundlage BMAS im Ministerium und im Geschäftsbereich sowie BMFSFJ im Ministerium ab Januar 2011 mit geeigneten Teilnehmern Langzeitkonten in Form von Zeitguthaben erproben können; Festlegen von Kriterien für die abschließende Evaluation.
Ausblicke und Meilensteine bis 2016Diskussion der Ergebnisse der Evaluation und ggf. Weiterentwicklung des Modells.

Diese Seite

© 2023 Verwaltung innovativ

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK