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Weiterentwicklung und Verankerung der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung in der öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung benötigt effiziente und effektive Steuerungsinstrumente. Aufbauend auf den bestehenden Erfahrungen verschiedener Behörden aus Bund und Ländern gilt es, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die theoretisch gewonnenen Erkenntnisse sollen beispielhaft in Pilotbehörden umgesetzt werden. Mit den damit verbundenen praktischen Erfahrungen können die erstellten Konzepte kontinuierlich verbessert und weiter entwickelt werden. Zum Umsetzungsstand.

Projektname

ProjektbeschreibungNachhaltige Erfolge in der Umsetzung von Steuerung und Controlling sind in der öffentlichen Verwaltung rar. Problematisch an der Einführung ist vielfach nicht das theoretische Konzept, sondern der Implementierungsprozess. Zudem dominieren oft instrumentelle Erwägungen, die Verhaltensebene insbesondere der Führungskräfte findet zu wenig Beachtung. Das Wissen über den Verlauf der Veränderung und Best Practices liegt derzeit in den öffentlichen Institutionen nur vereinzelt vor. Sowohl zur Erkenntnisgewinnung als auch zur Durchsetzung in der eigenen Organisation sollen Vorreiter der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings im öffentlichen Bereich unterstützt und weitere Institutionen zu deren Einführung und Weiterentwicklung angeregt werden.
Strategisches Ziel für die 17. LP

Wir wollen auf Basis eines regelmäßigen Austausches konkrete Handlungsempfehlungen für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Steuerung der Verwaltung bereitstellen. Zudem sollen Beispiele für den Nutzen sowie für die Einführung und Weiterentwicklung der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung in Verbindung mit einem effektiven Controlling aufgezeigt und das Verständnis, die Qualifikation und die Einstellungen der Entscheidungsträger in den Behörden im genannten Themengebiet entsprechend entwickelt werden:

  • Arbeitskreis: Ein regelmäßiger persönlicher Austausch hochrangiger Vertreter wichtiger öffentlicher Institutionen, die eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet von Steuerung und Controlling übernehmen können, soll eingerichtet werden. Der Arbeitskreis wird wissenschaftlich begleitet.
  • Handlungsempfehlungen: Basierend auf einer Bestandsaufnahme bei den Teilnehmern des Arbeitskreises sollen Empfehlungen zum Einführungs- und Veränderungsprozess im Rahmen der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
  • Umsetzungsbegleitung: Die Einführung bzw. Weiterentwicklung der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung soll in ausgewählten Behörden begleitet werden.
Federführendes Ressort/weitere RessortsBundesagentur für Arbeit/BMF, BMVg, BMI, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundespolizeipräsidium, Bundesverwaltungsamt, Deutsche Bundesbank, Deutscher Wetterdienst, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Hessisches Ministerium der Finanzen (bis 2011: Staatskanzlei Hessen), Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Statistisches Bundesamt, Deutsches Patent- und Markenamt, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (ab 2011), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (ab 2011), Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (seit 2011).
Meilensteinplanung 2010
  • Arbeitskreis ist konstituiert, Arbeitsmodus und -organisation sind festgelegt, (Zwischen-) Ergebnisse der Arbeit im Arbeitskreis sind veröffentlicht
  • Status und Entwicklungsschritte für Steuerung und Controlling in den beteiligten Behörden sind dokumentiert und in einer einheitlichen Struktur bewertet
  • Pilotbehörden sind identifiziert, Begleitungsaktivitäten sind konkretisiert
Ausblicke und Meilensteine bis 2013

2011-2013:

  • regelmäßige Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises
  • jährliche Veranstaltung zur ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung für alle interessierten Behörden

2011:

  • Erstellung „Leitfaden zur Verankerung der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung in der öffentlichen Verwaltung“
  • aktive Begleitung ausgewählter Behörden bei der Einführung bzw. Weiterentwicklung von Steuerung und Controlling

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