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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird seine Website www.verwaltung-innovativ.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Nach Abschluss der Anpassungen wird die Webseite einem Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads, die vor 2019 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Video sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
  • Bilder; Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nehmen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.verwaltung-innovativ.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Alt Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: 03018 681-0
Telefax: 03018 681 - 12926
E-Mail: redaktion-verwaltung-innovativ@bva.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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