Navigation und Service

Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung

Datum 26.06.2009

Laut Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind die Ressorts verpflichtet, die voraussichtlichen Gesetzesfolgen einer Regelung darzustellen. Eine Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung gibt dabei Unterstützung. Die praxisorientierte Anleitung wird jedem, der eine gesetzliche Regelung vorzubereiten hat, zur Nutzung empfohlen.

Für die politische Steuerung ökonomischer sozialer und ökologischer Prozesse ist die Abschätzung gesetzlicher Regelungen vor allem dann von großer Bedeutung, wenn diese langfristige Wirkung entfalten sollen. Nur wenn Regelungen strukturiert und systematisch auf ihre Zielerreichung und Nachhaltigkeit sowie ihre Risiken untersucht werden, kann sichergestellt werden, dass Gesetze langfristig den politischen Zielen entsprechen. Durch die Abschätzung der Gesetzesfolgen wird die Qualität der Gesetzgebung verbessert.

Die Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung. Die praxisorientierte Anleitung zur Durchführung einer Gesetzesfolgenabschätzung wird jedem, der eine gesetzliche Regelung vorzubereiten hat, zur Nutzung empfohlen.

Mit der Arbeitshilfe wird kein abschließendes Verfahren einer Gesetzesfolgenabschätzung beschrieben. Sie soll vielmehr im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses aufgrund von Erfahrungen fortgeschrieben werden.

Sofern Sie Ihre Erfahrungen bei der Anwendung mitteilen möchten, schreiben Sie bitte an o2@bmi.bund.de.


Arbeitsblatt 1 (Analyse des Regelungsfeldes)

Arbeitsblatt 2 (Zielbeschreibung)

Arbeitsblatt 3 (Alternativenfindung)

Arbeitsblatt 4 (Interne Alternativenprüfung und Bewertung)

Arbeitsblatt 5 (Konsultation)

Fragenkatalog

Nachhaltigkeitsziele (Indikatoren) und Managementleitlinien

Diese Seite

© 2023 Verwaltung innovativ

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK