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Rechnungsstellung leicht gemacht: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung

Datum 06.09.2017

Zukünftig sollen private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weit überwiegend elektronisch stellen können. So sieht es die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes vor, die am 06.09.2017 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Die Bundesregierung treibt mit dem heutigen Schritt den Entwicklungsprozess der Digitalisierung in der Bundesverwaltung und im öffentlichen Auftragswesen des Bundes konsequent weiter voran.

Rechnungen sollen künftig nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern mit nur wenigen Klicks über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden können. Dadurch entfallen nicht nur Portokosten, auch der Arbeitsaufwand bei den Privaten wird erheblich reduziert werden können: eine jährlich Einsparung von insgesamt bis zu 11 Millionen Euro dank digitaler Rechnungsstellung.

Die Verordnung tritt am 27.November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019. Näheres hierzu finden Sie unter: www.bmi.bund.de

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