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Föderales Informationsmanagement (FIM) wird zur Anwendung des IT-Planungsrates

Datum 28.11.2016

Nach dem Beschluss des IT-Planungsrates (IT-PLR) vom 13. Oktober 2016 wird das Steuerungsprojekt FIM nun zum 1. Januar 2017 in eine Anwendung des IT-PLR überführt.

Aus Bundesrecht resultierende Verwaltungsleistungen, die dazugehörigen Formularfelder sowie die Vollzugsprozesse werden auf Basis der FIM-Methodik einheitlich beschrieben und im Rahmen eines Baukastensystems allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Bund, Länder und Kommunen können die validierten Stamminformationen des Bundes als Grundlage für die Erstellung von Verfahrensinformationen für die öffentliche Darstellung, E-Government-Anwendungen und den Verwaltungsvollzug nutzen.

Mehr Informationen zu FIM erhalten Sie hier.

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