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Veröffentlicht: Informationen zur Einführung des elektronischen Dienstausweises (eDA) in der Bundesverwaltung

Datum 28.11.2016

Mit Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum eDA vom 7. Mai 2008 sind die Anforderungen definiert und die Bundesbehörden gehalten, den elektronischen Dienstausweis einzuführen.

Die Organisationsberatung des Bundesverwaltungsamtes begleitet und unterstützt Behörden bei der Einführung des eDA seit vielen Jahren. Nun hat sie ihre Erfahrungen öffentlich gemacht und gibt Hilfsangebote in Form von Musterdokumenten und umfassenden Informationen weiter, um Behörden die selbstständige Vorbereitung und Durchführung eines solchen Projektes zu ermöglichen. Das Informationspaket enthält unter anderem eine Muster-IT-Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen Muster-Projektplan.

Interessierte Behörden können die Informationen auf dem Beratungsportal des BVA abrufen:

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