Artikel
Bereinigung des Bundesrechts
Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung. Alle Ressorts haben sich darin verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich eine gründliche Rechtsbereinigung durchzuführen, sei es durch umfassende Rechtsbereinigungsgesetze, sei es durch Aufhebung von Rechtsvorschriften aus Anlass laufender Gesetzgebung.
In einem ersten Schritt werden vor allem veraltete und überholte Vorschriften aufgehoben. Ein so reduzierter Normenbestand erleichtert Bürgern, Unternehmen und Verwaltung den Zugang zum Recht, weil sie einfacher und schneller die für sie maßgeblichen Normen finden können. Dieser wichtige erste Schritt ist zugleich Ausgangspunkt für weitere qualitative Verbesserungen der Rechtsetzung. Die Erkenntnisse aus der Rechtsbereinigung sollen außerdem genutzt werden, um ein rasches Wiederanwachsen des Normenbestandes zu vermeiden. Im Ergebnis dieses auf Dauer angelegten Prozesses sollen die Rechtsvorschriften insgesamt übersichtlicher, verständlicher und zeitgemäßer werden. Das Bundesministerium der Justiz gibt hierbei konzeptionelle Empfehlungen und Hilfen.
Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2005 die Entwürfe für Rechtsbereinigungsgesetze in den Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beschlossen und damit einen bedeutenden Schritt zur Bereinigung des Bundesrechts getan.
Bereits diese vier Entwürfe, die nun zunächst das parlamentarische Verfahren zu durchlaufen haben, beseitigen bereits mehr als 350 Gesetze und Rechtsverordnungen aus dem Bestand des geltenden Bundesrechts. Rechtsbereinigungsgesetze weiterer Bundesressorts werden folgen.
Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 2. November 2005: Rechtsbereinigung wird fortgesetzt.
zurück