Pressemitteilung
Mehr Freiräume durch Bürokratieabbau: Bundeskabinett beschließt umfassendes Programm zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung
Ausgabejahr 2006
Datum 27.04.2006
Mit dem Kabinettbeschluss des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" vom 25. April 2006 hat die Bundesregierung umfassende Maßnahmen zum Bürokratieabbau eingeleitet. Künftig sollen bestehende und neue Regelungsvorhaben auf Basis des niederländischen Standardkosten-Modells (SKM) gezielt auf Bürokratiekosten überprüft werden. Das SKM wird bereits in mehreren europäischen Mitgliedstaaten erfolgreich angewandt. Das gilt vor allem für solche Kosten, die Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung aufgrund rechtlich vorgegebener Informationspflichten (z.B. Anträge, Formulare, Statistiken, Nachweise usw.) entstehen. Somit können Bürokratiekosten messbar gesenkt und neue Informationspflichten vermieden werden. Ein in Kürze einzurichtender Normenkontrollrat (NKR) soll Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung und geltende Rechtsvorschriften auf Grundlage der ermittelten Bürokratiekosten insbesondere für Informationspflichten prüfen.
Auch auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, neue Informationspflichten so weit wie möglich zu vermeiden. Bereits bestehende Informationspflichten gilt es abzubauen.
Zur Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung wurde die Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Hildegard Müller, ernannt. Hildegard Müller übernimmt den Vorsitz des Staatssekretärsausschusses Bürokratieabbau, der als Lenkungsgremium innerhalb der Bundesregierung die Umsetzung des Programms steuert.
Als wichtigen Schritt zur Entlastung der Unternehmen im Rahmen des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" hat das Bundeskabinett zugleich den Entwurf des "Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" (Mittelstands-Entlastungs-Gesetz, MEG) beschlossen. Damit startet die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Zum Beispiel sieht das MEG vor, die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben und damit etwa 150.000 Unternehmen von umfänglichen Buchführungspflichten zu befreien. In der Statistik des Produzierenden Gewerbes sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst werden. Damit werden 25.000 von bisher 48.000 Unternehmen nur noch einmal jährlich befragt. Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen reduziert, die mindestens 10 (bisher 5) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen. Zugleich wird auch Berufsgeheimnisträgern wie z.B. Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern gestattet, gegebenenfalls externe Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
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