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Bundesregierung und Gewerkschaften unterzeichnen neue Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung "Für Innovationen, Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung"

Ausgabejahr 2007
Datum 05.10.2007

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und der dbb-Vorsitzende Peter Heesen haben heute die Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung "Für Innovationen, Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung" unterzeichnet. Die Bundesregierung und die Spitzenorganisationen mit ihren insgesamt 26 Mitgliedsgewerkschaften haben sich darin auf Grundsätze, Ziele und Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung und auf eine Stärkung der Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung verständigt.

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und der dbb-Vorsitzende Peter Heesen haben heute die Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung "Für Innovationen, Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung" unterzeichnet. Die Bundesregierung und die Spitzenorganisationen mit ihren insgesamt 26 Mitgliedsgewerkschaften haben sich darin auf Grundsätze, Ziele und Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung und auf eine Stärkung der Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung verständigt.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Schäuble:

"Der öffentliche Dienst wird sich weiter grundlegend und nachhaltig verändern müssen, um den steigenden Anforderungen in einer sich rasch verändernden Welt auch künftig gerecht zu werden. Mit der heutigen Unterzeichnung der Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung dokumentieren wir, dass die Reform von Staat und Verwaltung gemeinsames Anliegen von Regierung und Gewerkschaften ist und nur im vertrauensvollen Zusammenwirken und gemeinsam mit den Beschäftigten zu erreichen ist. Über alle Divergenzen hinweg, die es gelegentlich zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften gibt, besteht in einem zentralen Punkt vollkommene Einigkeit: Wir brauchen hoch qualifizierte und hoch motivierte Beschäftigte, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zukunftsfähig zu machen. Angesichts des raschen technologischen Wandels und der demographischen Entwicklung ist die lebenslange Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Führungskräfte von entscheidender Bedeutung."

Die Bundesregierung und die Gewerkschaften haben das gemeinsame Ziel, die Bürgerorientierung der Verwaltung sowie deren Dienstleistungsqualität und Wirtschaftlichkeit zu fördern. Die Ziele des Regierungsprogramms Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen einschließlich des Programms E-Government 2.0 vom 13. September 2006 sind nur zu erreichen, wenn die Mitarbeiter ihre Ideen und Erfahrungen in den Reformprozess einbringen und Veränderungsprozesse im Rahmen einer kooperativen Führung mitgestalten können.

Die Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung umfasst fünf Kernbereiche:

  • Abschnitt I formuliert Grundsätze der Zusammenarbeit für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Die entscheidende Verantwortung der Führungskräfte, die Beteiligung der Beschäftigten, moderne Beschäftigungsbedingungen, lebenslanges Lernen und eine innovationsfreundliche Verwaltungskultur werden als Voraussetzungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse hervorgehoben.
  • Abschnitt II nennt die gemeinsamen Ziele in den Handlungsfeldern Personalmanagement, Steuerung, Organisation, E-Government und internationale Kooperationsfähigkeit. Sie sollen im vertrauensvollen Zusammenwirken und gemeinsam mit den Beschäftigten und deren Interessenvertretungen erreicht werden.
  • Abschnitt III zielt auf die Stärkung und Unterstützung der Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung. Dies beinhaltet eine Verbesserung der Qualität, Effektivität und Effizienz der Fortbildung, die Einführung eines Bildungscontrollings und eine Verpflichtung für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Führungskräfte zu ständiger Weiterqualifizierung.
  • Abschnitt IV gewährleistet die sozialverträgliche Gestaltung von Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen. Dies bedeutet bei Veränderungsprozessen eine sorgfältige Abwägung zwischen den persönlichen Interessen der Beschäftigten und den dienstlichen Erfordernissen, um betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.
  • Abschnitt V regelt eine frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten, ihrer Vertretungen sowie der Gewerkschaften an der Verwaltungsmodernisierung. Die Gewerkschaften werden rechtzeitig und umfassend über die Fortentwicklung des Regierungsprogramms, die Umsetzungspläne und die jährlichen Fortschrittsberichte informiert, damit sie Stellung nehmen können. Der Informationsaustausch zwischen den Gewerkschaften und dem Bundesministerium des Innern erfolgt in einem neu zu bildenden gemeinsamen Konsultationskreis.

Die neue Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung wurde im Rahmen eines gemeinsamen Fachkongresses zum Bildungscontrolling in der Bundesverwaltung vor ca. 400 Teilnehmern im dbb forum berlin unterzeichnet.

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