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Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts

Ausgabejahr 2008
Datum 18.11.2008

Der Bundestag hat am 12. November 2008 das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) beschlossen. Die Dienstrechtreform ist ein wichtiger Baustein des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ und liefert einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der Bundesverwaltung.

Der Bundestag hat am 12. November 2008 das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) beschlossen.
 
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte hierzu:
 

„Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz stellt die Weichen für eine leistungsstarke, zukunftsgerichtete Bundesverwaltung. Schwerpunkte der Neuregelungen im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht sind die Förderung des Leistungsprinzips und der Mobilität zwischen Wirtschaft, internationalen Organisationen und Verwaltung. Wir erreichen dadurch eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Bei der Beamtenversorgung tragen wir den demographischen Entwicklungen Rechnung und zeichnen im Interesse der Generationengerechtigkeit die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung nach.“

 
Die Bundesverwaltung kann zukünftig von den außerhalb des öffentlichen Dienstes gesammelten Erfahrungen profitieren. Der Wechsel in den öffentlichen Dienst wird für Quereinsteiger attraktiver gestaltet. Berufserfahrene und leistungsstarke Bewerber von außerhalb des öffentlichen Dienstes können künftig in höheren Ämtern eingestellt werden. Die anderweitig gesammelte Berufserfahrung wirkt sich auch im Rahmen der Besoldung positiv aus. Damit wird die Position des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um hervorragende Kräfte gestärkt.
 
Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz rückt die individuelle Leistung stärker in den Vordergrund. Das beginnt mit den erhöhten Anforderungen an das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit und setzt sich fort über den gesamten beruflichen Weg. Ein weiteres wichtiges Element dabei ist auch die finanzielle Anerkennung von Leistung. Dafür wird das Niveau der Leistungsbezahlung gesetzlich festgeschrieben. Die Dienststellen werden verpflichtet, die zweckgebundenen Mittel jährlich vollständig für Spitzenleistungen auszuzahlen. Die Möglichkeiten, im Team erbrachte Leistungen zu honorieren, werden ausgebaut.
 
Im Mittelpunkt der Novellierung der Beamtenbesoldung steht die Abschaffung des Senioritätsprinzips. Der Aufstieg in den Stufen des Grundgehaltes richtet sich nicht mehr nach dem Alter, sondern ausschließlich nach der beruflichen Erfahrung in Verbindung mit der anforderungsgerechten Leistung bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Die neue Grundgehaltstabelle tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Bezügeempfänger in das neue Bezahlungssystem übergeleitet. Das bestehende Einkommens- und Bezügeniveau bleibt unangetastet.
 
Die neue Grundgehaltstabelle gilt einheitlich für Beamte und Soldaten. Die Regelungen zum Aufstieg in den Grundgehaltsstufen wie auch die Regelungen zur Überleitung vom bisherigen in das neue Besoldungssystem berücksichtigen die Besonderheiten der Karriereverläufe im Soldatenbereich.
 
Im Bereich der Altersversorgung trägt die Dienstrechtsreform den demographischen Herausforderungen Rechnung. Mit der wirkungsgleichen Übertragung der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wird für alle das Pensionseintrittsalter stufenweise um zwei Jahre angehoben. Ausbildungszeiten werden nur noch in begrenztem Umfang auf die Versorgung angerechnet.

Detailinformationen zum Download finden Sie hier.

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