Rede
Cornelia Rogall-Grothe: "Vernetzte und transparente Verwaltung – Ein erstes Fazit zum Regierungsprogramm"
Rede der Innenstaatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe anlässlich des Kongresses "Effizienter Staat": "Vernetzte und transparente Verwaltung – Ein erstes Fazit zum Regierungsprogramm"
Es gilt das gesprochene Wort.
Der Effiziente Staat ist zu einem festen Termin im Kalender vieler Reformer geworden und bietet damit eine gute Gelegenheit, um ins Gespräch zu kommen und von anderen zu lernen. Ich freue mich daher, den Kongress heute zu eröffnen.
In der heutigen Zeit steht die Verwaltung vor vielfältigen Herausforderungen. Aktuelle demografische Entwicklungen, die fortschreitende Globalisierung, die Finanzknappheit, aber auch der allgegenwärtige gesellschaftliche und technologische Wandel – all dies verlangt nach innovativen und effizienten Lösungsansätzen. Hierfür ist die weitere Modernisierung der Verwaltung notwendig.
Die wohl wichtigsten Schlagworte sind in diesem Zusammenhang "Transparenz" auf der einen und "Vernetzung" auf der anderen Seite. Dieser Tatsache tragen wir ja auch mit dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" Rechnung. Es freut mich sehr, dass diese beiden Themen auch auf dem diesjährigen Kongress Effizienter Staat eine zentrale Stellung einnehmen. Grund genug, einmal zurück zu blicken auf die Initiativen des Bundesministeriums des Innern zur Verwaltungsmodernisierung in dieser Legislaturperiode.
Vernetzung und Transparenz sind grundlegenden Eigenschaften eines modernen Verwaltungshandelns. Wie viel mehr wir leisten können, wenn wir zusammenarbeiten, unser Wissen teilen zwischen Organisationseinheiten, Ressorts und föderalen Ebenen, haben Sie alle schon selbst erfahren. Und: Es ist auch ein Gebot der Bürgernähe, den Zugang zur Verwaltung, zu ihren Informationen und Dienstleistungen für den Bürger möglichst einfach, schnell, zeit- und ortsunabhängig zu gestalten. Hierfür sind optimierte rechtliche Rahmenbedingungen notwendig.
Einen wichtigen Meilenstein haben wir vor Kurzem erreicht: Im Bundestag wurde das E-Government-Gesetz beschlossen. Wir erwarten, dass es am 7. Juni auch den Bundesrat passiert.
Das E-Government-Gesetz verleiht allen zukünftigen Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen einen neuen Rahmen. Es macht – konsequent umgesetzt – Behördenangelegenheiten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft einfacher. Von Orten und Öffnungszeiten unabhängig - rund um die Uhr - kann jeder direkt vom heimischen Computer aus Informationen erhalten, Daten übermitteln oder Anträge stellen. Der Gang zum Amt, wie wir ihn von früher kennen, entfällt. Und: Unterlagen müssen auch nicht mehr umständlich ausgedruckt, unterschrieben und dann per Post versendet werden.
Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes kann die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern somit das bieten, was für diese in Zeiten von E-Commerce und Co. längst zum selbstverständlichen Standard geworden ist. Ein Beispiel: Eine Studentin kann zukünftig einfach und bequem von Zuhause aus über das Internet ihren Antrag auf BAFöG stellen. Sie muss dafür nicht ein einziges Mal selbst ein Amt aufgesucht haben. Lange Wartezeiten in BAFöG-Ämtern entfallen somit ebenso wie leidige Papierberge. Und besonders schön: Zwischendurch kann sie sich online erkundigen, wie weit die Behörde gerade mit der Bearbeitung ihres Antrages ist.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur für Bürger und Wirtschaft schneller und bequemer, sondern entlastet durch effizientere Abläufe auch die Verwaltung selbst. Das E-Government-Gesetz klärt viele bisher offene Fragen: Welche Alternativen zur persönlichen Unterschrift des Bürgers sind zulässig? Was ist zu beachten, wenn statt Papierakten zukünftig elektronische Akten geführt werden? Welche Technik muss die Behörde anschaffen?
Herzstück des Gesetzes ist die Zulassung zweier neuer Verfahren zur Ersetzung der Schriftform, die die qualifizierte elektronische Signatur ergänzen sollen. Das E-Government-Gesetz eröffnet damit weitere, sichere und zugleich einfache Wege, die Unterschrift von Hand auf Papier zu ersetzen. Beim ersten Verfahren können elektronische Formulare der Verwaltung in Verbindung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises genutzt werden. Das zweite Verfahren ist die De-Mail mit der Funktion der Absenderbestätigung.
Selbstverständlich kann ich in einer Eröffnungsrede nur einige wenige Regelungen des Gesetzes streifen. Werfen Sie einen Blick ins Gesetz und Sie werden überrascht sein über den neuen Ordnungsrahmen für die Verwaltung und die Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und insbesondere den Bürgern.
Im Hinblick auf die Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren noch einige Anmerkungen zu De-Mail: Mit De-Mail als Schriftformersatz hat man sich für ein Verfahren entschieden, das alle Funktionen der Schriftform erfüllt und das ebenso wie die eID-Funktion des neuen Personalausweises eine stabile gesetzliche Grundlage hat. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Gewissheit, dass dieser Standard auch dauerhaft erhalten bleibt. Mit De-Mail haben wir nach umfassender rechtlicher – auch europarechtlicher – Prüfung den geeigneten Standard gesetzt. De-Mail ist sicher! Die Sicherheitsstandards bei der technischen Umsetzung in der Verwaltung sind absolut geeignet, um sensible Daten von Unternehmen und Privatpersonen zu schützen.
Besonders zu begrüßen: Auf Wunsch der Länder wurde das Gesetz auch um eine Möglichkeit ergänzt, neue Verfahren, die sich unter Umständen auf Europäischer Ebene etablieren werden, ebenfalls schnell einführen zu können.
Wir sind zuversichtlich, dass nach dem Bundestag nun am 7. Juni 2013 auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird. So kann das Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten. Und das ist auch gut so, denn das Gesetz ist wichtig, um unser aller gemeinsames Ziel – eine bürgernahe, vernetzte und transparente Verwaltung – von Grund auf voran zu treiben. Derzeit arbeiten Fachleute unseres Ministeriums an möglichen Umsetzungsoptionen. Ziel ist es, mit einem Masterplan die Umsetzung in den kommenden Jahren zu begleiten.
Ein anderes wichtiges Thema ist und bleibt Open Government. Gemeint ist ein offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln. Damit einher gehen neue Kooperations- und Partizipationsmöglichkeiten. Bislang gab es verschiedene Ansätze und Vorhaben. So veröffentlichen wir beispielsweise Gesetzentwürfe noch vor Kabinettreife – so geschehen auch beim E-Government-Gesetz, führen Online-Konsultationen durch – beispielsweise zum "Netzentwicklungsplan Strom" im Zusammenhang mit der Energiewende oder zum Eckpunktepapier Open Government. Diese Ansätze haben wir gebündelt sichtbar gemacht, um den Wandel hin zu mehr Transparenz und zu einem breiten Beteiligungsprozess mit unseren Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.
Beteiligung setzt einen einfachen Zugang zu Informationen voraus. Nur wer die Fakten kennt, kann passende Ideen und Lösungen finden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem auch offene Verwaltungsdaten. Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung transparenter zu machen und eine Beteiligung gut informierter Bürger an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
Aus diesem Grund freut es mich besonders, dass Bund, Länder und Kommunen seit Kurzem über den Prototyp des Portals "GovData – Das Datenportal für Deutschland" ihre Daten mit Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft teilen. Ziel von GovData ist es, Verwaltungsdaten ebenenübergreifend und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Offene Daten sind aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nützlich: Unternehmen können die über GovData verfügbaren "Datenschätze" der Verwaltung einsehen und kostenfrei nutzen. So können auf Basis offener Daten von kreativen Köpfen beispielsweise Apps für Smartphones und Webseiten entwickelt werden, die uns allen das Leben angenehmer und einfacher machen. Die hierfür benötigten Daten schlummerten bisher in den digitalen Aktenschränken der Verwaltung oder waren – falls sie überhaupt schon online zugänglich waren –schwer auffindbar. GovData soll das ändern.
Klar ist aber auch: GovData ist ein Prototyp und steckt noch in den Kinderschuhen. Wenngleich bereits über 2.300 Datensätze verfügbar sind, arbeiten wir weiter daran, die Zahl qualitativ hochwertiger Datensätze stetig auszubauen. Uns muss bewusst sein: Ohne E-Government wird es kaum Open-Government geben können. Nur digitale Archive lassen sich über das Internet für alle öffnen. Das Open-Government-Portal ist ein wichtiger Schritt, um in der Verwaltung vor allem auch das Bewusstsein für Open Data, für mehr Transparenz, zu verankern.
In Bezug auf offene Verwaltungsdaten sind insbesondere die Bereiche der Statistik –und der Geodaten besonders vielversprechende. Gerade Geodaten haben sich zu einem Wirtschaftsgut ersten Ranges entwickelt. Da eine Vielzahl von Verwaltungsdaten einen Raumbezug aufweist, ist gehört die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) zu unseren wichtigen Modernisierungsvorhaben. Ein Ergebnis des Projekts ist das Portal "Geoportal.de", das unter dem Slogan "Suche.Finden.Verbinden." Geodaten der öffentlichen Hand länder- und verwaltungsebenenübergreifend zur Verfügung stellt.
iese Daten können über die Weite aber nicht nur aufgefunden, sondern auch visualisiert werden. Auf dem Geoportal werden unter anderem Themenkarten zu häufig nachgefragten Themen angeboten, die beispielsweise Auskunft über die Lärmentwicklung oder die Bevölkerungsstatistik, aber auch den aktuellen Wasserstand oder die Erreichbarkeiten von Autobahnanschlüssen geben. Das Geoportal ist damit ein wichtiger Meilenstein beim Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland. Es leistet einen bedeutender Beitrag zu einer offenen, vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft, die Mehrwerte schafft.
Die Vorteile einer Zusammenarbeit auf allen Ebenen erfahren die Bürgerinnen und Bürger auch durch die einheitliche Behördennummer 115, die nun seit einigen Jahren den Zugang zur Verwaltung erheblich erleichtert. Mit der 115 haben Bürgerinnen und Bürger einen direkten telefonischen Draht in die Verwaltung. Ermöglicht wird dies durch eine gemeinsame Infrastruktur und das Teilen von Wissen. Die Vorteile der 115 liegen auf der Hand:
Heute erhalten Bürgerinnen und Bürger nun direkt über die 115 Antworten auf ihre Fragen – egal, ob eine Kommune, ein Land oder der Bund betroffen sind. Der Bürger, der beispielsweise einen neuen Personalausweis braucht, kann sich heute mit der 115 vorher über Öffnungszeiten, mitzubringende Unterlagen und Kosten informieren und zur richtigen Zeit mit den richtigen Papieren am richtigen Ort sein. Er spart so Zeit, Geld und Mühe.
Vielleicht fragen Sie sich, ob ein solcher Service in Zeiten des Internets noch passend ist: Eine aktuelle Bürgerbefragung zeigt, dass 55 Prozent der Bevölkerung auch in Zeiten von E-Mail und Online-Informationen den telefonischen Kontakt zu ihrer Behörde bevorzugen.
Im Landkreis Friesland haben die Bürger über Liquid Democracy die 115 als ihren Service gewünscht und einen entsprechenden Kreistagsbeschluss herbei geführt.
Aber die 115 ist auch mehr als nur eine Telefonnummer: Zahlreiche Weiterentwicklungen des 115-Services sind in Vorbereitung. Geprüft wird die Erweiterung über die rein telefonische Auskunft hinaus hin zu einem Multikanal-Service, der alle gängigen Kommunikationskanäle abdeckt. Die 115 ist zu einem Servicestandard in Deutschland geworden. Diesen können heute 26 Millionen Bürgerinnen und Bürger in 12 Bundesländern nutzen und es werden täglich mehr.
Sie sehen also – es tut sich aktuell so einiges im Bereich Bürgerservice.
Wir streben aber nicht nur an, die Verwaltung für den einzelnen Bürger einfacher und effizienter zu gestalten. Auch Unternehmen sollen profitieren.
Aktuell bestehen in Deutschland für Unternehmen mehr als 10.000 Meldepflichten, die auf Seiten der Wirtschaft zu jährlichen Bürokratiekosten von ca. 40 Milliarden Euro führen. Es ist somit auch in finanzieller Hinsicht entscheidend, dass überflüssige Bürokratie weiter konsequent abgebaut wird! Genau hier setzt das P23R-Prinzip an.
Mit P23R werden die technischen und organisatorischen Grundlagen dafür gelegt, den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter zu gestaltet. Ein sehr anschauliches Beispiel ist "x-trans.eu" - eines der Pilotprojekte zur Umsetzung des P23R-Prinzips. Das P23R-Prinzip wird hier auf den Bereich des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs übertragen. Es macht die Abwicklung von Genehmigungsverfahren für den grenzüberschreitenden Großraum- und Schwertransport einfacher und schneller. Mit P23R müssen Antragsdaten nur noch einmal eingegeben werden und können dann für mehrere Transportanträge in unterschiedlichen Ländern genutzt werden.
Die Potenziale neuer IT-Lösungen werden wir nur ausschöpfen, wenn wir unsere Verfahren und Prozesse entsprechend umstellen. Wir müssen konsequent das durch Technik erledigen lassen, was keiner menschlichen Bearbeitung bedarf. Wir müssen Social-Media-Technologie nutzen, um immer komplexere Abstimmungsverfahren zu erleichtern. Wir müssen neue Präsentationsformate nutzen. Unser Ziel ist es, die eigentliche Facharbeit möglichst optimal- d.h. nutzerfreundlich, effizient und effektiv - elektronisch zu unterstützen.
Dem dient das "Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit". Es unterstützt Behörden bei der Planung, Auswahl und Einführung geeigneter Verfahren für die elektronische Verwaltungsarbeit. Das Konzept ist nach dem Baukastensystem aufgebaut. Bisher wurden folgende Module erstellt: E-Akte, E-Vorgangsbearbeitung, E-Zusammenarbeit, Leitfaden für verantwortliche Führungskräfte, Grundlagen und Bedarfsanalyse.
Weitere Bausteine werden derzeit erarbeitet so beispielsweise: E-Langzeitspeicherung, E-Poststelle und Signatur, Scan-Prozess und E-Fachverfahren.
Darüber hinaus bedarf es angesichts der Herausforderungen nicht nur einer guten Koordinierung sondern auch einer strategischen Steuerung in den Behörden. Nur wenn Handlungsbedarf klar identifiziert und daraufhin Ziele und Maßnahmen definiert werden, können die politischen Vorgaben erfolgreich umgesetzt werden. Hierzu hat sich ein Arbeitskreis "Steuerung und Controlling in öffentlichen Institutionen" auf Leitungsebene etabliert. Durch den Austausch und die wissenschaftliche Begleitung konnten verschiedene Handlungsempfehlungen und Vorgehensmodelle erarbeitet werden, die wir im Internet und auch in Buchform veröffentlicht haben und weiterentwickeln.
Die Stärke von Staat und Verwaltung und deren Handlungsfähigkeit bemessen sich nicht daran, dass es möglichst viele Behörden, Beamte und Gesetze gibt. Die Stärke bemisst sich an Kompetenz und Leistungsfähigkeit – damit sprechen wir in erster Linie über Menschen. Entscheidend ist, dass wir die Personalverwaltung professionalisieren - hin zu einer vorausschauenden, planenden und gezielt steuernden Einheit. Lebenslanges Lernen, Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Diversity sollten nicht einfach geschehen, sondern die Potenziale müssen zielgerichtet im Hinblick auf die wachsenden Herausforderungen gehoben werden.
Gerade gestern hat der 2. Demografiegipfel der Bundesregierung stattgefunden. Auf dem Gipfel hat die Bundesregierung zusammen mit vielen Gestaltungspartnern erste Lösungsansätze präsentiert, um die Demografiestrategie der Bundesregierung mit Leben zu erfüllen und nicht zu einem Papiertiger werden zu lassen. Im Mittelpunkt stehen dabei alle Lebensbereiche, in denen die Menschen die Auswirkungen des demografischen Wandels ganz unmittelbar spüren: im Arbeitsleben, im Alter und im individuellen Kontext ihrer ländlichen oder städtischen Umgebung. Die Arbeit an der Umsetzung der Demografiestrategie wird von allen Beteiligten mit großem Engagement fortgesetzt werden.
So kann auch unter veränderten demografischen Bedingungen das von uns angestrebte Ziel einer modernen Verwaltung – und einer größtmöglichen Transparenz und Vernetzung überhaupt erreicht werden.
Die genannten Beispiele zeigen: Die deutsche Verwaltung ist bereits auf einem guten Weg, transparenter und vernetzter zu werden.
Das zeigt sich auch im internationalen Vergleich. So nahm Deutschland beim angesehenen United Nations E-Government Survey 2012 weltweit den 17. Platz ein; in Europa immerhin Platz 10. Auch im bereits zum neunten Mal von der japanischen Waseda University veröffentlichten eGovernment-Ranking hat Deutschland im Vergleich von 55 bewerteten Staaten teilweise sehr gute Platzierungen erreicht: So lag Deutschland im Bereich der Verwaltungsmodernisierung sogar auf Platz 2. Dabei ist uns bewusst, dass diese verschiedenen internationalen Vergleichsstudien durch die unterschiedlichen Betrachtungs- und Bewertungsmaßstäbe nur schlaglichtartige Bestandsaufnahmen sind. Eine weitere interessante Bewertung wird voraussichtlich Ende Mai mit dem aktuellen EU-Benchmarking zum europäischen E-Government vorgelegt werden.
Unabhängig von konkreten Platzierungen sollen uns alle diese Vergleiche Ansporn sein, den Weg zu einer effizienteren, transparenteren und vernetzteren Verwaltung mutig weiter zu beschreiten. Die Erfahrungen anderer Staaten können uns dabei helfen. Auch diese Messe bietet daher Gelegenheit über die Landesgrenzen hinaus zu schauen.
Es bleibt noch vieles zu tun. Helfen Sie uns dabei! Treten Sie in den Dialog, lassen Sie uns teilhaben an Ihren Ideen und Lösungen. Dem dient dieser Kongress. Eine moderne Verwaltung braucht Innovationen und moderne Querdenker! Wir haben es in der Hand.
Vielen Dank.
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